2021 wurde das Zürcher Stipendienwesen neu aufgestellt: Der Kreis der Berechtigten wurde – wie gewollt – um rund 20 Prozent ausgeweitet. Aber anders als geplant wurden die Abläufe alles andere als schlanker, wie Bildungsdirektorin Silvia Steiner (Mitte) am Dienstag an einer Medienkonferenz festhielt.
Langes Warten auf den Entscheid
Die Bearbeitungszeit der Gesuche sei von 52 Tagen im Jahr 2020 auf 108 und 139 Tage in den Jahren 2021 und 2022 gestiegen, sagte André Woodtli, der langjährige Chef des Amtes für Jugend und Berufsberatung.
Erst in diesem Jahr sei die Durchlaufzeit der Gesuche nach vollständiger Einreichung auf 43 Tage und damit unter das Ziel von 50 Tagen gefallen, führte Woodtli weiter aus. «Aber dies nur dank grossem Aufwand und dem Einsatz von 16 zusätzlichen Sachbearbeiterinnen.»
Das Problem ortete Steiner bei zu komplexen Prozessen und den vielfältigen Prüfkriterien. Diese seien festgelegt worden, um Missbräuche zu verhindern, sagte Woodtli. Natürlich sollen weiterhin nur jene Personen Ausbildungsbeiträge erhalten, die dazu berechtigt seien, doch könne der Prüfaufwand noch reduziert werden.
Studienfortschritt statt maximale Dauer
Neu soll insbesondere der «Studienerfolg überprüft» werden, nicht die Studiendauer, sagte Steiner. Stipendien sollten nicht mehr an eine maximale Bezugsdauer gekoppelt sein.
Denn heute müssten die Antragstellenden ihren Werdegang genau dokumentieren, und die Stipendienstelle müsse diesen aufwendig prüfen, sagte Woodtli. Am Ende habe diese Überprüfung aber nur auf zwei, drei der insgesamt rund 9000 Gesuche Auswirkungen.
Stattdessen soll nun festgelegt werden, dass Ausbildungsbeiträge nur noch für einen einzigen gleichartigen Abschluss – etwa für einen einzigen Bachelor – gewährt werden. Wer dabei länger als fünf Jahre studiere, müsse seinen Fortschritt dokumentieren. Nach zwei Studienabbrüchen verliere man den Anspruch, sagte Woodtli.
Verbindliches Stufenmodell
Im Weiteren soll anstelle der Wahlmöglichkeit zwischen Stipendien und Darlehen ein klar strukturiertes Stufenmodell eingeführt werden. Bis zur Vollendung des 28. Altersjahres sollen existenzsichernde Stipendien ausgerichtet werden. Danach werden bis zum 35. Altersjahr nur reduzierte Stipendien vergeben, da mit einer «erhöhten Eigenleistung» gerechnet wird. Bis zum 45. Altersjahr gibt es dann nur noch Darlehen.
Das bisherige Wahlmodell, das auch noch viele Ausnahmeregelungen kenne, sei zu komplex, sagte Woodtli. Gesuchstellende müssten beraten werden, die Stipendienstelle müsse alle Gründe genau prüfen.
Zudem soll es neu möglich sein, ein Gesuch bis sechs Monate nach Ausbildungsbeginn einzureichen, ohne dass der Beitrag gekürzt wird. Heute müssen die Gesuche vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Damit gehen sie gleichzeitig ein - und stauen sich.
«Mit diesen drei Änderungen wird es möglich sein, die Bearbeitungszeit pro Gesuch nochmals optimieren zu können», zeigte sich Woodtli an der Medienkonferenz überzeugt. Über die von der Bildungsdirektion und dem Regierungsrat beantragten Änderungen des Bildungsgesetzes wird als Nächstes der Kantonsrat befinden.
(sda/hap)