Corona-Pandemie

«Das Testzentrum war sehr voll» – 22-Jährige Zürcherin kommt mit Freispruch davon

09.11.2022, 14:57 Uhr
· Online seit 09.11.2022, 14:43 Uhr
Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch eine 22-jährige Schweizerin freigesprochen, obwohl sie ein Corona-Testzertifikat per Handy bestellt hatte. Der Grund: Sie beteuerte, sie habe sich testen lassen und sich nur nicht in die Schlange stellen wollen.
Anzeige

Die Beschuldigte arbeitete im November 2021 selber in einem Corona-Testzentrum an der Langstrasse. In diesem Zentrum habe sie sich auch selber testen lassen, beteuerte sie bei der Befragung. Das Resultat sei auch wirklich negativ gewesen.

«Das Testzentrum war aber sehr voll. Ich wollte mich nicht in die Schlange stellen, um das Zertifikat zu holen», sagte sie. Das habe ihr zu lange gedauert. «Es gab ja viele Systemausfälle.» Da habe sie ihre Kollegin vom Testzentrum per Handy gefragt, ob sie ihr das Zertifikat rasch ausstellen könnte - was diese ohne zu zögern tat.

Anklage forderte bedingte Geldstrafe

Damit hat sich die 22-Jährige nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Anstiftung zur Urkundenfälschung schuldig gemacht. Die Anklage forderte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken.

Das Gericht war anderer Meinung. Es sprach die ehemalige Testzentrums-Mitarbeiterin frei. Grund dafür war, dass der Corona-Test negativ war. «Wir haben schlicht keine Hinweise, dass dem nicht so war.» Nach dem Grundsatz «Im Zweifel für die Angeklagte» müsse deshalb ein Freispruch erfolgen.

Die Freigesprochene bedankte sich für den Entscheid. Für sie ging das ganze Verfahren aber zu weit. «Ich weiss von wirklich gefälschten Zertifikaten.» Aber sie lande hier wegen eines Chats.

Auch die Kollegin muss vor Gericht

Auch ihre Kollegin, die das Zertifikat ausstellte, muss sich noch einem Gerichtsprozess stellen. Sie machte Kolleginnen und Kollegen diesen Gefallen offenbar mehrfach, ohne ein Testresultat zu sehen. Einen Termin gibt es für ihren Prozess noch nicht.

Zum Zeitpunkt der Tat im November 2021 war für den Besuch von Restaurants, Bars und Clubs ein Corona-Zertifikat nötig, Stichwort 3G-Regel. Wer sich nicht impfen lassen wollte, musste sich damals immer wieder neu testen lassen, um eingelassen zu werden.

(sda/osc)

veröffentlicht: 9. November 2022 14:43
aktualisiert: 9. November 2022 14:57
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch