Sechs Flieger starteten im August trotz Verbot nach Mitternacht
Das Nachtflugverbot am Flughafen Zürich gilt grundsätzlich von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Eine halbe Stunde mehr kann bis 23.30 gewährt werden, um Verspätungen abzubauen. In der Nacht vom 24. auf den 25. August aber startete eine Maschine deutlich später um 0.16 Uhr und eine weitere gar um 0.45 Uhr. In der Nacht auf den 27. August hoben ganze vier Flieger nach Mitternacht ab.
Verzögerung wegen Polizeieinsatz
Wenn gewisse Parameter stimmen, ist ein solch später Start durchaus zulässig. In der ersten Nacht wurde der Flug wohl aufgrund eines Polizeieinsatzes nach hinten geschoben. Der Flug AA334 landete auf seinem Weg von New York nach Athen ausserplanmässig in Zürch. Der Pilot entschied sich aufgrund eines «unruly Passengers» für die Zwischenlandung in Zürich. Die Polizeibeamten mussten den renitenten Passagier aus der Maschine begleiten.
Wetter, Technik, Unvorhergesehenes
Neben ausserordentlichen Situationen und technischen Störungen kann auch das Wetter einen Einfluss auf die Abflugzeiten haben, wie der Flughafen Zürich gegenüber dem «Zürcher Unterländer» erklärt. Die Flüge in der zweiten Nacht hätten aufgrund von Gewitterzellen rund um den Flughafen nach hinten verschoben werden müssen.
Entscheid liegt beim Flughafen
Wie Swiss-Mediensprecherin Karin Montani angibt, seien die Abfertigungen der Flugzeuge planmässig erfolgt. «Die Abflugerlaubnis verschob sich allerdings aufgrund der Ereignisse, die nicht im direkten Einflussbereich von Swiss lagen, stark nach hinten», so Montani.
Die Fluggesellschaften beantragen in solchen Fällen eine Bewilligung für den entsprechenden zu verschiebenden Flug. Ob ein Flug nach Mitternacht noch starten darf, entscheidet dann die Flughafen AG.
(roa)