Zu dem tragischen Vorfall kam es im Oktober 2019: Eine 35-Jährige machte mit ihrem 50 Kilogramm schweren Rottweiler einen Spaziergang in Horgen. Das Tier war angeleint, trug aber keinen Maulkorb. Sie vermochte ihn nicht zurückzuhalten, als er sich von hinten auf eine vorbeigehende Rentnerin stürzte.
Frau packte Hund und ging nach Hause
Der Rottweiler stiess die Rentnerin zu Boden und fügte ihr zahlreiche Bisswunden in Gesicht sowie an Nacken, Kopf, Rücken und Armen zu. Anstatt sich um die Schwerverletzte zu kümmern, packte die Frau den Hund und lief nach Hause.
Die Beschuldigte kassierte eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Ihr 33-jähriger Ex-Mann wurde vom Bezirksgericht zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Für beide Strafen gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Den geforderten Landesverweis für die Kroatin lehnte das Gericht ab.
Das Ex-Ehepaar habe gewusst, wie gefährlich der Rottweiler war. Es habe bereits früher mehrere Beissattacken gegeben, sagte der Gerichtspräsident. Die Halterin habe die Situation vor Gericht beschönigt. Der Mann wiederum habe versucht, die Verantwortung ganz auf seine Ex-Frau abzuschieben. Als Halter des mittlerweile eingeschläferten Hundes sei er aber ebenso verantwortlich für die Attacken.
Verteidigung forderte Geldstrafe
Vor dem Bezirksgericht Horgen hatte sich das Paar wegen des Vorwurfs der schweren eventualvorsätzlichen Körperverletzung zu verantworten. Der Frau warf die Staatsanwältin zudem Unterlassung der Nothilfe vor, dem Mann Tierquälerei. Er sollte mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, sie mit 24 Monaten bestraft werden, beides bedingt.
Laut dem Verteidiger der 35-Jährigen wäre eine bedingte Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen angemessen gewesen. Der Verteidiger des Ex-Mannes plädierte auf einfache Körperverletzung. Er hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten gefordert.
Der Rottweiler ist in der Zwischenzeit eingeschläfert worden.
(sda/mhe)