Apfelschorle-Attacke

Rickli-Angreifer kommt mit bedingter Geldstrafe davon

08.11.2022, 19:58 Uhr
· Online seit 08.11.2022, 14:47 Uhr
Das Bezirksgericht Hinwil hat für den Angreifer der Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) am Dienstag eine bedingte Geldstrafe von 60 mal 115 Franken ausgesprochen. Er hatte sie bei der Eröffnung des Corona-Impfbusses in Gossau ZH mit Apfelschorle begossen.

Quelle: TeleZüri

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Der 45-Jährige gab vor Gericht zu, die Apfelschorleflasche zugedrückt und in Richtung von Regierungsrätin Natalie Rickli (SVP) gespritzt zu haben. Diese Aussage wurde ihm zum Verhängnis. Der Hinwiler Richter wertete das Spritzen als Tätlichkeit.

Seine Meinung könne er ausdrücken, aber «so geht das nicht», hielt ihm der Richter vor. Weil er Rickli bei einer Amtshandlung, in diesem Fall einem Interview, hinderte, gelte die Tätlichkeit als Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.

Aussagen nicht verwertbar

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angreifer wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Sachbeschädigung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Von den beiden anderen Punkten sprach ihn das Gericht jedoch frei.

Der Richter folgte dabei der Verteidigerin, die geltend machte, dass die Aussagen von Rickli, einem verletzten Polizisten und eines Journalisten, nicht verwertet werden dürfen. Der Beschuldigte hätte bei deren Befragungen dabei sein müssen.

Zwar sei es möglich, dass der Polizist durch den 45-Jährigen verletzt wurde, klare Beweise würden aber fehlen. Auch für die beschädigten Kleider Ricklis gebe es keine Beweise.

Briefe an BAG und Bundesrat

Der Schweizer gab an, dass er ein Interview von Rickli unterbrechen wollte. Dies, weil sie die Covid-Impfung als einziges Mittel gegen die Krankheit bezeichnet habe. Es sei ihm aber bewusst, dass er den falschen Weg gewählt habe, räumte er ein.

Weil er die Kinder, seine Liebsten und Angehörigen vor schädlichen Wirkungen der Impfung schützen wollte, habe er Rickli, das BAG und den Bundesrat angeschrieben, aber nie eine Antwort erhalten. Seine Anwältin bezeichnete den wachsenden Frust denn auch als Ursache für die «Kurzschlusshandlung».

«Generell kein Impfgegner»

Seine Anwältin verlangte einen Freispruch, unter anderem weil seine Verteidigungsrechte verletzt wurden. Zudem habe Rickli kurz nach der Attacke weiter Interviews geführt, ohne sichtbare Auswirkungen.Andere Politiker hätten nach Torten- oder Milchshake-Attacken auf Strafanträge verzichtet. An ihrem Mandanten sollte wohl ein Exempel statuiert werden

Rund 20 Unterstützerinnen und Unterstützer verfolgten den Prozess. Der Beschuldigte sagte von sich, generell kein Impfgegner zu sein. Die Corona-Massnahmen hätten ihm aber eine Weiterbildung verunmöglicht. Der mRNA-Impfstoff habe zudem gefährliche Nebenwirkungen und sei zu wenig erforscht, fand er.

Die Weiterbildung im sozialen Bereich hat der Handwerker noch nicht aufgenommen. Eine Maskenpflicht könne weiterhin eingeführt werden, sagte er dazu. Er könne aber keine tragen, weshalb er auch keine Praktikumsstelle gefunden habe.

Tiefere Strafe gesprochen

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Strafbefehl eine bedingte Geldstrafe von 90 mal 140 Franken und eine Busse über 2700 Franken ausgesprochen. Der Hinwiler Richter nannte aber beides «zu hoch». Das Urteil kann noch ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.

Seine Meinung könne er ausdrücken, aber «so geht das nicht», hielt ihm der Richter vor. Weil er Rickli bei einer Amtshandlung, in diesem Fall ein Interview, hinderte, gelte die Tätlichkeit als Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angreifer wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Sachbeschädigung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Von den beiden anderen Punkten sprach ihn das Gericht jedoch frei.

(sda/hap)

veröffentlicht: 8. November 2022 14:47
aktualisiert: 8. November 2022 19:58
Quelle: ZüriToday

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