Zürich

Prozess in Meilen: Hausangestellte von Tidjane Thiam vor Gericht

Prozess

Hausangestellte von Ex-CS-Chef freigesprochen

· Online seit 06.08.2024, 16:39 Uhr
Vor dem Bezirksgericht Meilen hat sich am Dienstagnachmittag eine frühere Hausangestellte des ehemaligen Credit-Suisse-Chefs Tidjane Thiam verantworten müssen. Das Gericht sprach sie vom Vorwurf der Nötigung frei.
Anzeige

Am Dienstagnachmittag musste sich die ehemalige Hausangestellte von Ex-CS-CEO wegen Nötigung vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten. Laut Angaben TeleZüri, die den Prozess vor Ort verfolgten, ist die 43-Jährige vom Gericht freigesprochen worden. Sie erhält vom Staat eine Genugtuung von 2000 Franken.

Die Rumänin hatte für Thiam während rund sechs Jahren als Hausangestellte gearbeitet, zunächst in London, später auf dessen Wunsch ab 2015 auch in der Schweiz.

Die Arbeitsbedingungen seien dabei miserabel gewesen, hielt deren Verteidiger vor dem Bezirksgericht Meilen fest. Die heute 43-Jährige fasste diese als «sehr stressig, keine Ferien» zusammen. Sie habe deswegen einen Zusammenbruch erlitten und im März 2019 auf Einhaltung der vereinbarten Bedingungen gepocht, führte der Anwalt weiter aus. Kurz darauf sei seine Mandantin entlassen worden.

Eine E-Mail mit Geldforderung

Es folgte eine lange gerichtliche Auseinandersetzung um Entschädigungen. In dieser Zeit sei sie sehr gestresst gewesen, erklärte die Frau. Deshalb habe sie im März 2021 eine E-Mail an Thiams Assistentin geschickt.

Diese E-Mail brachte die Frau vor das Gericht. Denn darin schrieb sie, dass diskutiert worden sei, das internationale olympische Komitee (IOK) und die Gewerkschaften über die miserablen Arbeitsbedingungen beim Chefbanker und IOK-Mitglied zu informieren. Sie wolle ihm aber nicht schaden, hiess es gemäss Anklageschrift weiter. Als Vergleichsvorschlag forderte sie 587'000 Franken.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

Damit habe die Hausangestellte versucht, Thiam durch die angedrohte Rufschädigung zur Zahlung des hohen Geldbetrags zu bringen, hielt die Staatsanwaltschaft in ihrer kurzen Anklageschrift fest. Sie taxierte dies als versuchte Nötigung und in einer Eventualanklage als versuchte Erpressung. Auf letzteres trat das Bezirksgericht Meilen aber gar nicht erst ein.

«Ich hatte keine böse Absicht»

Sie habe keine böse Absicht gehabt, es sei gar nicht um diese Summe gegangen, sagte die Frau. Sie habe nur den Kontakt zu ihrem früheren Arbeitgeber gesucht, um den Streit über ihre Lohnforderungen aussergerichtlich und friedlich zu beenden.

Ihr Verteidiger wies darauf hin, dass das Arbeitsgericht später, nach dem Abschicken der E-Mail, rechtskräftig festgestellt habe, dass Thiam seiner Mandantin wegen nichtgewährter Ferien und Freizeit Entschädigungen schulde. Zudem müsse er ihr eine Genugtuung wegen Unbill sowie eine Strafzahlung wegen missbräuchlicher Kündigung zahlen.

Die Staatsanwaltschaft forderte wegen Nötigung eine Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und die Ausfällung einer Busse von 1200 Franken. Der Verteidiger plädierte auf einen vollumfänglichen Freispruch. Zudem verlangte er für seine Mandantin eine Genugtuung von mindestens 3000 Franken.

(sda/joe)

veröffentlicht: 6. August 2024 16:39
aktualisiert: 6. August 2024 16:39
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch