Parteizugehörigkeit von Kandidatin für Bezirkswahl nicht angegeben
Auf dem Wahlzettel, den die Stadtzürcher Stimmberechtigten vor wenigen Tagen für den Urnengang am 12. März erhalten hatten, heisst es: «Ersatzwahl eines Ersatzmitglieds des Bezirksrats Zürich». Zur Wahl stehen zwei Personen: Roberto Feusi, der eine Getränkefirma leitet und 2022 kurz als Verwaltungsrat des Kulturhauses Kosmos amtete, und die Zürcher Rechtsanwältin Sarah Eichenberger Caballero Mejias.
Auf dem Beiblatt zum Wahlzettel steht bei Feusi «parteilos», doch bei Eichenberger wird keine Partei erwähnt. Die «Wahlvorschlag der Interparteilichen Konferenz des Bezirks Zürich (IPK)» schlägt bei Wahlen in den Bezirksrat, das Bezirksgericht und die Staatsanwaltschaft jeweils Kandidatinnen und Kandidaten vor, die dann meist auch gewählt werden.
«Wahlzettel sind gesetzeskonform»
Sarah Eichenberger ist Mitglied der SP und kandidierte vergangenes Jahr auch schon für diese Partei für das Stadtparlament. Umso wunderlicher ist es, dass ihre Partei nicht erwähnt wurde. Ein Faux-Pas? Bezirksrats-Präsident Mathis Kläntschi verneint dies gegnüber dem «Tages-Anzeiger». Die Wahlzettel seien gesetzeskonform, die Parteizugehörigkeit habe damals noch nicht angegeben werden müssen.
Anfang Jahr sei zwar eine Vorschrift des Kantons in Kraft getreten, die besagt, dass auf gedruckten Wahlzetteln der Zusatz «bisher» wie auch die Parteizugehörigkeit «zwingend anzugeben sind». Von einer Irreführung könne aber nicht die Rede sein, so Kläntschi. Jede Wählerin und jeder Wähler könne auf einfache Art Eichenbergers Parteizugehörigkeit herausfinden.
Wahl-Wirbel gab es schon im Februar
Allerdings galten diese Bestimmungen eben noch nicht für die Bezirksratsersatzwahl vom 12. März, wie Kläntschi sagt. Diese Urnenwahl sei bereits im November angeordnet worden, also noch vor Inkrafttreten der neuen Vorschrift. Die beiden Kandidierenden nehmen es indes gelassen. Die neue Regelung des Kantons halten aber auch sie für zweckdienlich.
Schon vor den kantonalen Wahlen vom 12. Februar hatten Wahlunterlagen im Kanton Zürich für Wirbel gesorgt. Damals waren in Geroldswil FDP-Flyer in den amtlichen Wahlcouverts versandt worden, was der Gemeinde einen Rüffel wegen Verletzung der Wahl- und Abstimmungsfreiheit eintrug. In anderen Gemeinden kam es zu Pannen mit dem Wahlversand, es wurden Listen aus dem falschen Wahlkreis verschickt.
(nib)
.