«Besonders skrupellos»: Mit diesen Worten hat die Staatsanwaltschaft die Tötung einer 41-jährigen Kosovo-Albanerin aus Bergdietikon vom September 2022 beschrieben. Beim Beschuldigten handelt es sich um ihren Ehemann. Besonders skrupellos muss eine Tat laut Strafgesetzbuch sein, wenn der Beschuldigte wegen Mordes verurteilt werden soll. Für die Tötung fordert die Staatsanwaltschaft denn auch eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Das Schweizer Strafgesetz sieht für Mord zehn Jahre bis lebenslänglich vor.
Quelle: Tele M1
Beim 49-jährigen Ehemann handelt es sich um einen albanisch-stämmigen Nordmazedonier, der vor über zwanzig Jahren in der Schweiz eingebürgert worden ist. Die Ehefrau, mit neun Jahren in die Schweiz gekommen, war diplomierte Wirtschaftsprüferin und Lehrbeauftragte an der Universität St.Gallen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet hatte. Sie war nicht nur in der albanischen Diaspora, sondern generell im Kosovo sehr bekannt. Schweizer Medien hatten sie porträtiert. Die «Sonntags-Zeitung» bezeichnete sie 2010 als «Vorzeige-Kosovarin». Das Ehepaar lebte mit zwei Söhnen in einem Einfamilienhausquartier in Bergdietikon.
Opfer war im Badezimmer eingeschlossen
An jenem Sonntagmorgen um 8 Uhr hatten Familienangehörige die Kantonspolizei per Notruf alarmiert. Die Frau befinde sich eingeschlossen im Badezimmer des Einfamilienhauses und reagiere nicht auf Zurufe. Rettungskräfte konnten die Tür aufbrechen – konnten aber nur noch den Tod der Frau feststellen.
Anfangs deutete die Situation noch auf einen Suizid hin. Allerdings ergaben sich bei den Ermittlungen Unklarheiten. Das Spurenbild und die Untersuchung des rechtsmedizinischen Instituts deuteten auf eine Fremdeinwirkung ein. Im Kopfbereich stellten die Ermittler massive Staublutungen fest. Diese deuteten darauf hin, dass die Frau erwürgt worden ist.
Quelle: ArgoviaToday / Severin Mayer
Der Ehemann hat bereits zugegeben, dass er für den Tod seiner Frau verantwortlich ist. Sein Antrag auf den vorzeitigen Strafvollzug ist genehmigt worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es vor der Tat zu einem Streit gekommen ist. Mord wirft sie dem Angeklagten vor, weil sein Vorgehen bei der Tat besonders skrupellos und für das Opfer qualvoll gewesen sei. Überdies wirft sie ihm egoistische Motive vor.
Der mehrtägige Prozess vor dem Bezirksgericht Baden findet aus Platzgründen in den Räumlichkeiten der Kantonspolizei in Schafisheim statt. Er findet überdies unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Medien sind zugelassen. Das Urteil wird am Freitag erwartet.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.