Die acht Zentimeter lange Klinge des Klappmessers des Täters drang durch die Motorradjacke und den Nierengurt des Opfers und verursachte eine sechs Zentimeter tiefe Verletzung in der linken Flanke. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Es teilt deshalb die Sicht des Zürcher Obergerichts, wonach der Täter im April 2020 mit voller Wucht auf den Motorradfahrer einstach. Die Aufnahmen der Überwachungskamera zeigten zudem, dass er mehrere Stichbewegungen machte und erst vom Opfer abliess und davon fuhr, als dieses hinfiel.
Messerstecher hatte keine Kontrolle
Der Beschwerdeführer verübte mehrere Stichbewegungen, traf aber nur ein Mal. Diese Verletzung sei zwar nicht lebensgefährlich gewesen, schreibt das Bundesgericht. Dies sei jedoch dem Zufall zu verdanken. Im dynamischen Geschehen habe der Täter keine Kontrolle darüber gehabt, wo er sein Gegenüber treffen würde. Insofern habe das Obergericht von einem Tötungsvorsatz ausgehen dürfen.
Die diesbezügliche Rüge hat das höchste Schweizer Gericht ebenso abgewiesen, wie alle weiteren auch. So erachtet es den von der Vorinstanz festgestellten Ablauf der Geschehnisse als korrekt und ebenso die Strafzumessung. (Urteil 7B_704/2023 vom 13.2.2024)
(sda/gin)
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