Unispital Zürich

Kündigung eines leitenden Arztes der Herzchirurgie bestätigt

· Online seit 21.04.2022, 14:21 Uhr
Das Bundesgericht hat die Kündigung eines leitenden Arztes der Klinik für Herzchirurgie des Unispitals Zürich bestätigt. Er beschuldigte die Klinik, die Patientensicherheit gefährdet zu haben. Das sei aber nicht der Grund für die Kündigung.

Quelle: TeleZüri / ZüriNews vom 30. Mai 2020

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Vor rund zwei Jahren meldete das Unispital die Kündigung eines leitenden Arztes der Herzchirurgie. Daraufhin klagte der Arzt. Ihm zufolge war die Kündigung nicht gerechtfertigt. Das Bundesgericht hat diese Entlassung nun aber bestätigt. Der Mann brachte Unregelmässigkeiten in der Klinik ans Licht, was jedoch nicht der Grund für die Entlassung gewesen sei. Vielmehr bestand eine völlig verhärtete Konfliktsituation, die auch durch das Verhalten des Arztes entstanden war.

Das Vertrauensverhältnis zum Arzt war zerstört, Mitarbeitende sprachen sich gemeinsam und offen gegen dessen Weiterbeschäftigung aus und der Klinikalltag wurde durch den Konflikt massgeblich beeinflusst. Dies ist das Fazit, das aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Eine Weiterbeschäftigung sei unter diesen Umständen nicht mehr möglich und die Kündigung zulässig gewesen.

«Whistleblowing» spielte keine Rolle bei Kündigung

Keine Rolle bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses spielte laut Bundesgericht, dass der Arzt sich im Dezember 2019 mit einem als «Whistleblowing» betitelten Dokument an den Spitaldirektor wandte. Darin erhob er schwere Vorwürfe an den Klinikdirektor der Herzchirurgie. Die Rede war von Verstössen gegen Grundsätze ärztlichen Handelns und Gefährdung der Patientensicherheit.

(sda/log)

veröffentlicht: 21. April 2022 14:21
aktualisiert: 21. April 2022 14:21
Quelle: ZüriToday

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