Am Donnerstag stand ein 31-Jähriger Drogenkurier vor dem Bezirksgericht Dietikon. Er wurde wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt – die zugunsten einer Probezeit von vier Jahren aufgeschoben wird.
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Zudem muss der Schweizer eine Busse von 600 Franken sowie die Gerichtsgebühr und weitere Verfahrenskosten von mehreren tausend Franken bezahlen, wie die «Limmattaler Zeitung» schreibt.
Trotz Vorstrafe angemessen
Der Mann war bereits vorbestraft wegen bandenmässigen Raubes, Betrugs und mehreren Verstössen gegen das Waffengesetz.
Eine bedingte Strafe sei trotz dieser Vorstrafen angemessen, hielt der vorsitzende Richter fest. Denn während zehn Jahren habe sich der Beschuldigte vor dem aktuellen Fall nichts zuschulden kommen lassen und er sei im Rahmen der aktuellen Untersuchungen geständig gewesen.
Kokain anstatt Putzmittel
Am 12. Oktober 2023 fand die Polizei beim Verurteilten eine Pringles- und WD-40-Dose im Elektroroller. Der Inhalt führte jedoch nicht Chips oder Putzflüssigkeit mit, sondern 18 kleine Druckverschlussbeutel mit je 0,7 Gramm Kokain.
Bei einer darauffolgenden Hausdurchsuchung stellte die Polizei eine Taschenlampe mit Elektroschock-Funktion, etwas Haschisch, eine Pipette voll Liquid Ecstasy GHB und ein Kleinkalibergewehr «Kalaschnikow AK 47» fest – nicht aber die dafür benötigten Bewilligungen.
Im Juni 2023 war der Mann zudem mit einem Tesla in Rothenfluh BL statt mit den erlaubten 80 mit 116 km/h unterwegs.
(joe)