Klimaaktivistin blockierte Quaibrücke, wurde freigesprochen und jetzt doch verurteilt
Eine Klimaaktivistin aus der Westschweiz, die an der Strassenblockade an der Quaibrücke beteiligt war, musste sich am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Der Bezirksrichter hatte sie noch überraschend freigesprochen – aus Prinzip, weil er die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit schützen wolle, wie er damals bei der Urteilseröffnung sagte.
Nun doch verurteilt
Jetzt hat das Zürcher Obergericht den Freispruch gekippt. Es verurteilte die 31-jährige Hebamme zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 100 Franken.
Verurteilt wurde die Frau wegen Nötigung und wegen Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, dies, weil der Tram- und Busverkehr bei der Aktion blockiert wurde.
Klima-Sympathisant
Die Staatsanwaltschaft zog den Fall der freigesprochenen Aktivistin vor Obergericht. Sie forderte eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 110 Franken.
Die Staatsanwaltschaft hatte zudem ein Ausstandsbegehren gegen den Bezirksrichter erhoben, weil dieser offenbar Sympathien für die Klimaaktivisten hege und befangen sei. Die Sache liegt mittlerweile beim Bundesgericht. Bis dieses entschieden hat, muss der mutmasslich befangene Richter die zahlreichen Klima-Prozesse den anderen Richterinnen und Richtern überlassen.
(sda/hap)