Bezirksgericht Zürich

Kick gegen den Kopf: FCZ-Hooligan verurteilt

· Online seit 30.06.2022, 12:49 Uhr
Nach dem Derby zwischen GC und FCZ prügelte ein Hooligan willkürlich auf einen Passanten ein. Das Bezirksgericht Zürich verurteilt den geständigen heute 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten.
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Nach dem Derby zwischen GC und FCZ am 23. Oktober 2021 hat ein 24-jähriger FCZ-Hooligan, der unter Kokain und 2,3 Promille Alkohol stand, willkürlich einem 53-jährigen Passanten beim vorbeigehen eine Faust ins Gesicht geschlagen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Glück im Unglück

Das Opfer fiel zu Boden, rappelte sich auf und wurde erneut vom Hooligan ins Gesicht geschlagen. Dieses Mal blieb der 53-Jährige benommen am Boden liegen. Für den Täter war das kein Grund den Angriff zu stoppen. Mit «ausholendem Fuss», wie es im Bericht weiter heisst, kickte er dem Mann heftig gegen den Kopf.

Eine Frau beobachtete die Szene und schritt verbal ein – ohne Erfolg. Der 24-Jährige stoppte erst, als er vom Opfer weggerissen wurde. Die Polizei hat ihn festgenommen und er sass zwei Tage in Haft. Das Opfer musste notfallmässig ins Spital gebracht werden, hatte aber Glück und erlitt nebst Prellungen keine schlimmen Kopf- oder Körperverletzungen. Er war für dreieinhalb Monate zu 50 Prozent arbeitsunfähig.

Reue und Geldstrafe

Vom Vorfall gäbe es Videoaufnahmen die zeigen, dass das Opfer dem Täter keinen Grund für solch ein Handeln gegeben hatte. Er habe sich weder gewehrt noch provoziert. Da der Täter von Anfang an Reue zeigte, konnte sein Staatsanwalt ein abgekürztes Verfahren aushandeln. Die Anklage lautet in diesem Punkt auf versuchte schwere Körperverletzung. Ein zweiter Anklagepunkt betrifft das Abfeuern von zwei Pyros in der Südkurve während des Derbys.

Hast du auch schon einmal so eine Situation (mit-) erlebt? Erzähl es uns.

Der Urteilsvorschlag lautet auf eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten für die versuchte schwere Körperverletzung. 12 Monate davon muss der Beschuldigte absitzen, welche er laut Bezirksgericht in Halbgefangenschaft machen könne. Dazu kommen 50 Tagessätze à 50 Franken Geldstrafe für das Abfeuern der Pyros – entspricht 2500 Franken, die der 24-Jährige selber bezahlen muss. Zudem 7700 Franken Gebühren und Auslagen für die Untersuchung.

(joe)

veröffentlicht: 30. Juni 2022 12:49
aktualisiert: 30. Juni 2022 12:49
Quelle: ZüriToday

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