Rechtliche Grundlage

Kantonsräte fordern Stellungnahme zu genderneutraler Sprache

· Online seit 07.07.2022, 18:23 Uhr
Wie läuft das jetzt mit der geschlechterneutralen Sprache? Darf diese notenrelevant sein? Diese und weitere Fragen stellten drei Kantonsräte der Zürcher Regierung. Für die Regierung ist klar, dass geschlechtliche Vielfalt eine Realität sei und verweist auf den Schutz vor Diskriminierung als Verfassungsauftrag.
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Der Streit um die geschlechterneutrale Sprache scheint noch nicht zu Ende gefochten. Trotz der Ablehnung des Gendersterns und anderen verkürzten Formen, reichten drei Kantonsratsmitglieder eine Anfrage bezüglich der Haltung des Regierungsrates gegenüber der genderneutralen Sprache ein. Grund für die Forderung einer Stellungnahme ist, dass trotz der Ablehnung des Sterns immer mehr Stellen kantonaler Bildungsinstitutionen Studierende zwingen würden, solche Konstrukte zu verwenden.

Sprachliche Willkür und rechtliche Grundlage

Die Kantonsräte Claudio Schmid (SVP, Bülach), Marc Bourgeois (FDP, Zürich) und Angie Romero (FDP, Zürich) wollten wissen, ob es jeder Institution mit Bildungsauftrag freigestellt sei, über Rechtschreiberegeln zu entscheiden. Weiter betraf die Anfrage die rechtliche Grundlage zum Gebrauch von genderneutraler Sprache, wie die "Limmattaler Zeitung" schreibt.

In der Antwort des Regierungsrats stützt dieser sich auf die Angaben verschiedener Zürcher Hochschulen. Er verweist auch darauf, dass geschlechtliche Vielfalt eine Realität sei und der Schutz vor Diskriminierung ein Verfassungsauftrag. «Die gendergerechte Sprache trägt zur Gleichstellung der Geschlechter bei», wird der Regierungsrat von der Zeitung zitiert.

Nicht notenrelevant

Die Leitfäden der Zürcher Hochschulen seien Empfehlungen und nicht ein in Stein gemeisseltes Regelwerk. Verpflichtende Vorgaben resultieren daraus nicht, so die Regierung weiter. Damit gibt es auch keine rechtlichen Vorgaben bezüglich noten- oder leistungsrelevante Beurteilung im Rahmen der gendergerechten Sprache.

Wie siehst du das? Bist du für eine neutrale Sprache oder soll alles beim Alten bleiben? Diskutiere jetzt in den Kommentaren mit. Hast du etwas Spannendes zum Thema? Schreib uns via Whatsapp:

Der Regierungsrat hält daran fest, dass eine neutrale Sprache einen Beitrag zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter leiste. Wer sich ungerecht behandelt fühle, könne dagegen Rekurs einlegen. Dies betreffe aber nur wenn ein Qualifikation oder die Matur nicht bestanden werde. Bekannt sind solche Rekurse aber noch nicht.

(roa)

veröffentlicht: 7. Juli 2022 18:23
aktualisiert: 7. Juli 2022 18:23
Quelle: ZüriToday

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