Zwei Fälle von Vogelgrippe in Zürich entdeckt
In Europa tritt das Vogelgrippe-Virus H5N1 seit einiger Zeit vermehrt auf. Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Mitteilung schreibt, sind auch erste Fälle in der Schweiz bekannt.
Sanierung und Vorsichtsmassnahmen
In Seuzach wurde das Virus bei einem Pfau und einem Graureiher nachgewiesen. Die Tiere stammten laut Medienmitteilung aus einer Hobbyhaltung. Die Sanierung der Anlage ist im Gang und das BLV bereitet zusammen mit den betroffenen Kantonen Massnahmen vor, um die Ausbreitung der Seuche zu unterbinden und Hausgeflügel zu schützen.
Für Geflügelhalter weist das BLV auf folgende Verhaltensweisen hin:
- Futter und Wasserstellen vor Wildvögeln schützen.
- Vor dem Betreten der Stallungen Schuhe und Überkleider wechseln. Hände desinfizieren.
- Tiere dürfen weiterhin auf die Weide. Der Auslauf der Tiere könnte aber überdacht werden müssen oder die Tiere müssen künftig in den Stall.
- Gitter der Stallungen müssen auf Löcher überprüft werden.
Nicht anfassen
Sollte man einen Kadaver eines Wildvogels finden, soll man diesen vorsichtshalber nicht berühren und den Fund der Wildhut oder der Polizei melden.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Nach heutigen Erkenntnissen ist der Virusstamm H5N1 nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar, schreibt das BLV auf seiner Webseite.
(roa)