Ein Forscherteam des Wasserforschungsinstituts Eawag habe Anfang September im Zürcher Seebecken sowie vor Thalwil einzelne Exemplare der Quaggamuschel gefunden, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Aufgrund der Grösse der Muscheln sei davon auszugehen, dass diese sich bereits seit einiger Zeit im Zürichsee befinden.
Hauptursache für die Ausbreitung der Muschel seien Schiffe und Boote, die in verschiedenen Gewässern verkehren. Deshalb bereite der Kanton Zürich die Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für alle immatrikulierten Boote vor, die von einem Gewässer in ein anderes wechseln. Bis die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht vorhanden sind, sei das Einwasserungsverbot nötig.
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Quaggamuschel ist kaum loszuwerden
Die Quaggamuschel stammt nach Angaben des Kantons ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich in den Schweizer Seen rasant aus. Sie verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen für Trinkwasser und Energienutzung verstopfen sowie Ufer- und Hafenanlagen überwuchern.
Wenn die Quaggamuschel einmal in einem Gewässer nachgewiesen ist, ist es kaum möglich, sie wieder loszuwerden. Zentral ist es für den Kanton deshalb, jene Gewässer zu schützen, in denen sie nach aktuellem Kenntnisstand noch nicht vorkommt. Darum verfügt der Kanton Zürich als Sofortmassnahme ein Einwasserungsverbot für den Greifensee, den Pfäffikersee und den Türlersee.
Ab sofort dürfen keine immatrikulierten Boote mehr in diesen drei Seen einwassern. Dies soll verhindern, dass die Quaggamuschel auch in diese Seen gelangt und deren wertvolle und geschützte Ökosysteme gefährdet. Boote, die sich bereits in einem dieser Seen befinden, dürfen dort bleiben.
Wechsel von Gewässern soll eingeschränkt werden
2025 soll diese Sofortmassnahme abgelöst werden durch eine Regelung, wonach Besitzerinnen und Besitzer aller im Kanton Zürich immatrikulierten Boote aufgefordert werden, ein Heimgewässer zu deklarieren. Das Boot darf nur noch in diesem einen Gewässer verkehren, ein Wechsel von einem Gewässer in ein anderes ist nicht erlaubt.
Jedoch sollen Bootsbesitzende mit Trockenplatz ihr Boot wieder im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee einwassern können, wenn sie diesen zuvor als Heimgewässer deklarieren. Die Massnahme soll so lange gelten, bis die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt wird. Ausserkantonale Boote sollen ab 2025 nicht mehr in Zürcher Seen und Flussabschnitten einwassern dürfen, bis die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht in Kraft tritt.
(osc)