Wer hat diesen Ustermer Güggel gesehen?
Unterhalb einer Kiesgrube im Wald neben der Ottenhausenstrasse in Uster hat am Donnerstagabend jemand einen Güggel gefunden. Die Stadtpolizei Uster ist ausgerückt und hat Ermittlungen aufgenommen. Der Güggel ist jetzt beim Tierrettungsdienst. «Wir fragen jetzt die sozialen Netzwerke. Bis jetzt haben wir noch keine Hinweise erhalten», sagt Stapo-Sprecher Enis Feratovic auf Anfrage. Auf Facebook schreibt ein User: «Wurde mutmasslich ausgesetzt.»
Hähne seltene, Katzen häufige Findeltiere
Bei der schweizerischen Tiermeldezentrale ist der gefundene Hahn erfasst. Jetzt gilt es abzuwarten und zu hoffen, dass bei der Stadtpolizei Uster Hinweise eingehen.
Güggel ausgesetzt - wer hat etwas gesehen❓
— Stadtpolizei Uster (@StapoUster) February 24, 2023
Gestern Nachmittag wurde im Bereich der Ottenhauserstr. in #Uster ein Hahn ausgesetzt. Wir konnten das #Tier einfangen und der Tierrettung übergeben. Es laufen polizeiliche Ermittlungen. Hinweise: 📞044 944 76 66https://t.co/3a9xvtcSN9 pic.twitter.com/1x8FekBhkX
Wie das Veterinäramt des Kantons Zürich auf Anfrage von ZüriToday mitteilt, kommt es selten vor, dass Hähne als Findeltiere gemeldet werden. Bei den Vögeln wird aber keine detailliertere Unterteilung vorgenommen. Über die letzten Jahre hinweg gab es tendenziell eine Zunahme der gemeldeten gefundenen Tiere im Kanton – kürzlich sind die Zahlen insgesamt und diejenigen der Katzen wieder rückläufig. Mit Abstand am häufigsten unter den verlorenen Tieren vertreten sind Katzen.
Nach zwei Monaten gibt die Meldestelle das Tier frei
Oftmals bleiben gefundene Tiere bei der Finderin oder dem Finder. Sollte diese Person das Tier nicht beherbergen, versorgen oder pflegen können, muss es in ein Tierheim gebracht werden. Nach zwei Monaten ist ein gefundenes Tier Eigentum des Finders oder der Finderin, sofern er oder sie das Tier behalten kann und will. Andernfalls kann das Tier nach der Zwei-Monats-Frist umplatziert werden.
Wer ein verlorenes Tier findet, muss darüber informieren. Es gilt eine Meldepflicht für Findeltiere. Eine Meldung ist mittels Telefon, Fax, Post oder online via STMZ-Meldestelle möglich.
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