Mietrecht

Vermieter verlangt Ämtliplan von Mieter – «das geht schon zu weit, oder?»

7. März 2023, 17:49 Uhr
Einen Ämtliplan für ein sauberes Hause ist gar nicht so verkehrt. Wenn er aber vom Vermieter verlangt wird, stösst das an die Grenzen vieler Mietenden. Was aber sind die Mietrechte zu Sauberkeit und Ordnung in den eigenen vier Wänden? ZüriToday hat nachgefragt.
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Ein Ämtliplan geht in vielen Wohnungen, insbesondere in WGs, normalerweise aus dem eigenen Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner hervor. Dass der Vermieter einen Ämtliplan vorschreibt, scheint eher selten vorzukommen. Doch genau das ist kürzlich einem Reddit-User widerfahren.

Eine heisse Debatte ist entfacht, wie auf den Vermieter reagiert werden soll. Hat er eine Grenze überschritten oder darf er das verlangen? Hier erfährst du, welche Regeln Mietende befolgen müssen – und wann es zu weit geht.

Hast du auch schon schräge Erfahrungen mit deinem Vermieter gemacht? Erzähl uns davon in den Kommentaren oder via Whatsapp:

Mieter soll eigene Wohnung immer sauber halten

«Dass ich nicht der perfekte Bünzli bin, weiss ich ja», beginnt ein User seinen Post. Was sein Vermieter am Vortag verlangt hätte, sei aber auch für Bünzlis zu viel. Der Vermieter habe sich über die Unordnung in der Garage aufgeregt und den nicht frisch gestaubsaugten Keller bemängelt.

Zudem möchte er, wenn er beispielweise mit einem Handwerker vorbeikommt, «dass wir einen Ämtliplan ausarbeiten, um sicherzustellen, dass wir unsere eigene Wohnung immer sauber halten – innerhalb unserer eigenen vier Wände, wohlbemerkt.» Der Reddit-User stellt die Frage an die Community: «Das geht schon einfach zu weit, oder?»

Das geht den Viermieter einen «feuchten Kehricht» an

In der Kommentarspalte ist man sich einig: das ist unverschämt! Ein User berichtet, er habe das Gleiche auch schon erlebt und findet: «Das geht zu weit.» Ein anderer meint sogar, was der Vermieter verlangt, sei illegal.

«Der ist ja voll weg von der Realität», schreibt jemand über den Vermieter. «Natürlich müsst ihr zur Mietsache Sorge tragen, aber solange es keine Ungeziefer oder andere Emissionen gibt, geht den Vermieter eure Sauordnung einen feuchten Kehricht an», kommentiert er weiter.

Ämtliplan ist laut Mieterverband «sehr dreist»

Der User spricht die Sorgfaltspflicht an, die in jedem Mietverhältnis seitens der Bewohnenden eingehalten werden muss. Was die Sauberkeit und Ordnung der gemieteten vier Wände angeht, hat der Vermieter laut Mieterverband Zürich (MVZ) tatsächlich kein Mitspracherecht.

«In Privaträumen ist es ganz klar nicht zulässig, irgendwelche Vorschriften zu machen», so Manuela Gallati von der Kommunikation beim MVZ gegenüber ZüriToday. Denn mit dem Mietvertrag überlässt man den Mietenden die Wohnung zum alleinigen Gebrauch. «Dafür zahlt man ja Miete», so Gallati.

Das Zutrittsrecht zur Wohnung muss beispielsweise einem Handwerker gewährt werden. Aber nicht ohne eine Voranmeldung durch den Vermietenden mindestens 48 Stunden vor dem Termin. Dass man vom Mieter verlangt, die Wohnung in einem ansehnlichen Zustand vorzufinden, sei aber «sehr dreist», erklärt Gallati.

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Ein paar Staubklumpen sind okay

Und was hat der Fragende auf Reddit nun gegen den Vermieter unternommen? «Ich denke, ich habe ihm sanft beibringen können, dass er sich nicht in unser Leben einmischen soll. Das nächste Mal werde ich es ihm noch deutlicher sagen.»

Er wolle den Vermieter ausserdem nicht juristisch belangen, da dieser meistens sehr entgegenkommend sei. Solange der Wohnung also Sorge getragen wird, dürfen auch ein paar Staubklumpen rumliegen – ohne Beanstandung durch den Vermieter.

(Olivia Schär)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 7. März 2023 16:52
aktualisiert: 7. März 2023 17:49