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Kanton Zürich

Tierquälerei in Uster: Beschuldigter Bauer taucht wieder nicht am Bezirksgericht auf

Tierquälerei

Beschuldigter Bauer taucht wieder nicht am Bezirksgericht Uster auf

· Online seit 09.08.2024, 09:32 Uhr
Ein 48-jähriger Bauer ist zum zweiten Mal nicht zum Prozess wegen Tierquälerei erschienen. Das Bezirksgericht Uster fällt das Urteil nun ohne eigentliche Verhandlung.
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Der Beschuldigte ist erneut ohne Angabe von Gründen ferngeblieben, wie die Einzelrichterin am Freitag erläuterte. Da er sich in der Untersuchung zu den Vorwürfen äussern konnte, könne das Gericht ein Urteil beraten. Die Staatsanwältin verzichtete auf eine Teilnahme. Das Urteil soll um 12 Uhr verkündet werden.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 2000 Franken für den 48-Jährigen. Er habe den Tieren auf seinem Hof durch seine Untätigkeit und die mangelhafte Pflege Schmerzen und Leid zugefügt, schreibt die Staatsanwältin in ihrer Anklage. Mehr als einmal mussten Tiere gleich bei der Kontrolle eingeschläfert werden, um ihr Leiden nicht unnötig zu verlängern.

Der Prozess ist bereits zum zweiten Mal angesetzt. Beim ersten Termin im Juni war der Beschuldigte nicht am Gericht in Uster erschienen.

Tiere bei Kontrolle von Leid erlöst

Das Veterinäramt überprüfte den Hof zwischen 2020 und 2022 sechs Mal - und jedes Mal, wurde die Liste mit den Verstössen gegen das Tierwohl länger. Im Stall standen lahmende Kühe mit überlangen Klauen, zitternde, verschmutzte Kälber und abgemagerte Jungtiere.

Mehr als einmal mussten Tiere gleich bei der Kontrolle eingeschläfert werden, um ihr Leiden nicht unnötig zu verlängern, heisst es in der Anklageschrift. In den Futterraufen lag nasses, verschimmeltes Futter, teilweise fehlte es auch an Wasser.

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Im April 2022 liess das Veterinäramt den Hof schliesslich teilräumen. Dabei zeigte sich, dass der Schweizer auch die Administration seines Hofes vernachlässigte. Am Tag der Räumung waren eigentlich 76 Tiere gemeldet, 89 wurden jedoch vorgefunden.

Milchliefersperre aus hygienischen Gründen

Bereits seit Dezember 2021 war der Hof mit einer so genannten Milchliefersperre belegt - aus hygienischen Gründen. Bis dahin hatte der Landwirt auch Milch von Kühen mit kranken Eutern ausgeliefert.

Die Staatsanwaltschaft fordert vor Bezirksgericht Uster eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 2000 Franken. Der Landwirt sei unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei zu verurteilen.

Er habe den Tieren durch seine Untätigkeit und die mangelhafte Pflege Schmerzen und Leid zugefügt, schreibt die Staatsanwältin in ihrer Anklage. Wegen der evidenten Missstände habe er auch seine Pflichten als Milchproduzent verletzt.

(sda/joe)

veröffentlicht: 9. August 2024 09:32
aktualisiert: 9. August 2024 09:32
Quelle: ZüriToday

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