Thalwiler geht wegen Solarpanels vor Gericht
Sie wollten etwas Gutes für die Energie tun: Zwei Thalwiler installierten auf ihrem gemeinsam Dach Solarpanels. Doch nicht lange blieben sie erfreut darüber. Der Nachbar meldete sich bei den beiden: Er fühlte sich geblendet von der neuen Anlage.
Beschwerde von 26 Seiten
Er drohte, die Hauseigentümer für allfällige gesundheitliche Schäden haftbar zu machen, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet. Im Frühjahr 2021 erhielten die Hausbesitzer eine 26-seitige Beschwerde. Diese beinhaltete einerseits die Blendwirkung wegen der er sich nicht auf Terrasse hatte aufhalten können, andererseits aber auch eine Klage gegen die Gemeinde.
Der Nachbar reklamierte, dass das Gesuch nicht öffentlich ausgeschrieben worden war. Der Kläger forderte die sofortige Einstellung der Anlage und ein nachträgliches ordentliches Baubewilligungsverfahren.
18 Monate Nachbarschaftsstreit
Die Solarpanel-Besitzer nahmen daraufhin auch einen Anwalt. Es kam zu einem Briefwechsel mit einer aussergerichtlichen Einigung im Frühling dieses Jahres. Die Folge: Die Anlage darf uneingeschränkt bleiben und beide Parteien mussten ihre Anwaltskosten selbst übernehmen.
Die Gemeinde Thalwil schreibt der Zürichsee-Zeitung: «Beim Projekt handelte es sich um ein einfaches Verfahren in einer Wohnzone, dessen Ausführung für Nachbarn und sonstige Interessenvertretende als unbedenklich eingestuft wurde. Das betroffene Objekt untersteht weder dem Denkmalschutz, noch sind Vorgaben für spezielle Bauzonen zu beachten.»
(hap)