Teenager erhält fälschlicherweise Führerausweis – und darf ihn behalten
Ohne Erlaubnis griff er zum Autoschlüssel seines Bruders und stieg ins Auto. Doch er verhielt sich auffällig, liess den Motor aufheulen und fuhr zwischen Winterthur und Effretikon hin und her. Es ist die Fahrt eines 16-Jährigen, dessen Ausflug endete, als er die Kontrolle über das Auto verlor. Mit 130 bis 150 Stundenkilometer geriet das Auto ins Schleudern und prallte gegen ein anderes.
Führerausweis während Verfahren beantragt
Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren aufgenommen, wie der «Tagesanzeiger» berichtet. Noch während des laufenden Verfahrens beantragte der inzwischen volljährige Unfallfahrer einen Lernfahrausweis. Zwei Monate später besteht der junge Mann die Fahrprüfung.
Weitere zwei Monate später: Das Strafverfahren wird von der zuständigen Jugendanwaltschaft abgeschlossen. Wegen mehrfacher Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz und fahrlässiger Körperverletzung wird er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt.
Strassenverkehrsamt muss Kosten übernehmen
Anschliessend will das Strassenverkehrsamt dem jungen Mann den Führerausweis für drei Monate entziehen. Dieser ist nicht einverstanden und verteidigt sich damit, dass der Vorfall sich vor der Zulassung zur Fahrprüfung ereignet hatte.
Das Verwaltungsgericht gibt ihm Recht. Das Strassenverkehrsamt hat falsch gehandelt, denn der junge Mann hätte keinen Lernfahrausweis erhalten dürfen. Lernfahr- und Führerausweis seien «zu Unrecht erteilt» worden, hiess es vor Gericht. Nebst erfolglosem Ausweisentzug muss das Strassenverkehrsamt dem Mann auch noch eine Parteientschädigung von 3000 Franken bezahlen und die Gerichtskosten von 1570 Franken übernehmen.
(hap)