Uster

Sozialarbeiterin soll Klientin zur Abtreibung geraten haben

· Online seit 20.07.2022, 07:53 Uhr
Eine Ustermer Sozialarbeiterin hat laut Aussagen einer Klientin geraten, ein Baby abzutreiben. Später brachte die Frau das Kind schwer krank zur Welt. Nun kam der Fall vors Bezirksgericht.
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Die Beschuldigungen gegen eine Sozialarbeiterin sind hart, aber Beweise gibt es keine. Am Dienstag musste ein Richter am Bezirksgericht Uster über einen heiklen Fall entscheiden. Das schreibt der «Tages-Anzeiger» am Mittwoch. Die Beamtin soll eine Klientin zu einer Abtreibung aufgefordert haben, weil ihr Kind schwer krank war.

Ohne Abtreibung wird Kind fremdplatziert

Die Klientin war gerade mit ihrem dritten Kind schwanger, als ihre Sozialbetreuerin ihr laut dem Tagi sinngemäss sagte: «Es könne doch nicht sein, dass man noch Kinder macht, wenn man Sozialhilfe bezieht.» Später soll sie die Schwangere gefragt haben, warum sie noch immer nicht abgetrieben habe. Man warnte sie zudem: Falls sie keine Abtreibung vornehme, werde das Kind nach Meldung bei der Kesb fremdplatziert.

Später brachte die Frau das Kind schwer krank zur Welt. Es brauchte mehrfach aufwendige Behandlungen. Die Sozialarbeiterin soll ihrer Klientin dann auch geraten haben, die lebenserhaltenden Massnahmen einzustellen.

Beide Aussagen glaubhaft

Die beschuldigte Beamtin wurde schlussendlich in allen Punkten freigesprochen. Die Anschuldigungen lassen sich nicht belegen. Allerdings sei das Verhältnis zwischen den Frauen «getrübt» und es sei daher möglich, dass ein Begriff wie «Sozialhilfeschmarotzerin» fiel. Das Gericht stufe die Aussagen beider Parteien als glaubhaft ein. «Im Zweifel für den Angeklagten» ist darum nur ein Freispruch infrage gekommen.

(log)

veröffentlicht: 20. Juli 2022 07:53
aktualisiert: 20. Juli 2022 07:53
Quelle: ZüriToday

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