Justiz

Rottweiler-Angriff von Horgen – der Halterin droht Landesverweis

07.06.2022, 08:05 Uhr
· Online seit 07.06.2022, 07:43 Uhr
Bei einem Spaziergang in Horgen riss ein Rottweiler eine Frau zu Boden und fügte ihr schwere Verletzungen zu. Die Besitzer des Hundes ergriffen die Flucht. Nun muss sich das Ehepaar vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten.
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Im Oktober 2019 springt ein Rottweiler in Horgen eine Rentnerin an, reisst sie zu Boden und beisst anschliessend auf sie ein. Statt der schwer verletzen Frau Hilfe zu leisten, ergreift die Halterin nach der Attacke mit ihrem Hund die Flucht. Es ist nicht das erste Mal, dass der Hund auf Menschen losgeht. Nun stehen die Halterin sowie ihr Mann vor dem Bezirksgericht.

Die Staatsanwältin fordert für die Halterin wegen schwerer Körperverletzung und Unterlassung der Nothilfe eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie einen Landesverweis von sieben Jahren, wie der «Blick» berichtet. Ihr Mann steht wegen schwerer vorsätzlicher Körperverletzung sowie Tierquälerei vor Gericht. Ihm droht eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Resozialisierung in Ungarn statt Einschläfern

Gemäss Angaben des «Blick» hat der Hund schon vor der Attacke in Horgen Menschen angegriffen und gebissen. Ein paar Monate vor der Attacke auf die Rentnerin musste das Tier zum Wesenstest. Dabei kam der Experte zum Schluss, dass eine Resozialisierung nicht erfolgsversprechend war. Es wurde entschieden, den Hund einzuschläfern.

Das sei allerdings nicht geschehen, schreibt der «Blick» weiter. Stattdessen habe das angeklagte Ehepaar den Rottweiler zur Resozialisierung ins Ausland gebracht. Auf dem Youtube-Kanal einer deutschen Hundetrainerin in Ungarn werde die Behandlung des Hundes noch immer als positives Beispiel aufgeführt. Was mit dem Tier nach dem Angriff in Horgen geschah, ist nicht bekannt.

(osc)

veröffentlicht: 7. Juni 2022 07:43
aktualisiert: 7. Juni 2022 08:05
Quelle: ZüriToday

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