Rentnerin muss nach Brand ihres Hauses Geldstrafe zahlen
Zuerst brannte der Christbaum und danach das ganze Haus. Am 3. Januar dieses Jahres zerstörte ein Feuers ein Einfamilienhaus in Rüti komplett. Die Bewohner verletzten sich beim Versuch den Brand zu löschen und wurden ins Spital eingeliefert. Grund für den Brand: Das letzte Anzünden der Kerzen am Christbaum.
Weihnachtsbaum war staubtrocken
Denn dieser Baum stand bereits seit 21 Tagen im warmen Haus, was den Nadelbaum gefährlich austrocknete. Solche Fälle geschehen immer wieder. Gerade kurz nach der Weihnachtszeit – mehr dazu im Video von TeleZüri kurz nach dem Brand:
Quelle: TeleZüri vom 3. Januar 2022
Nun muss die Frau auch noch eine Geldstrafe zahlen, wie die NZZ berichtet. Laut einem Strafbefehl entstand durch das Feuer ein Schaden von 340’000 Franken. Hinzu kommen weitere 90’000 Franken Schaden an einer historischen Bücher- und Figurensammlung und Möbeln des Sohnes, die sich im Obergeschoss des Hauses befunden hatten.
2200 Franken bedingte Geldstrafe plus Verfahrenskosten
Die Rentnerin habe fahrlässig und unter Herbeiführung einer Gemeingefahr eine Feuersbrunst verursacht und dabei Leib und Leben von Menschen in Gefahr gebracht. Das ausgesprochene Strafmass ist allerdings den Umständen entsprechend doch sehr tief: Sie wird mit einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen à 440 Franken (2200 Franken) bestraft.
Der Vollzug der Geldstrafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Bezahlen muss die Rentnerin aber trotzdem rund 1920 Franken für das Strafverfahren: 800 Franken Gebühren für das Vorverfahren und 1120 Franken Auslagen für ein Gutachten.
Der Sohn ist der bekannte Sektenexperte Georg Otto Schmid. Er hat mit seiner Frau zusammen im Haus seiner Eltern eine Sammlung von historischen Dokumenten gelagert. Diese wurde komplett zerstört.
(lol)