Tiere von Flüchtenden

Paris durfte nicht ins Asylzentrum, hat aber nun ein Zuhause gefunden

· Online seit 15.03.2022, 15:03 Uhr
Aufgrund des Kriegs dürfen Geflüchtete aus der Ukraine ausnahmsweise ihre Haustiere ohne Tollwutimpfung mitbringen. Der Zürcher Tierschutz und der Kanton sorgen dafür, dass Tiere wie die Katze Paris einen sicheren Unterschlupf erhalten.
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Die erste Katze aus der Ukraine, die ins Tierheim des Zürcher Tierschutz gebracht wurde, war Paris. An einem Abend Anfang März meldete sich beim Zürcher Tierschutz eine geflüchtete Familie aus der Ukraine. Sie durften ihre geliebte Katze nicht ins Asylzentrum mitnehmen. Im Tierheim des Vereins wird die Katze nun liebevoll und kostenlos gepflegt und kann jederzeit besucht werden. Sobald die Familie eine längerfristige Unterkunft gefunden hat, darf Paris zurück zu ihren Liebsten.

Im Kanton Zürich koordiniert der Zürcher Tierschutz die Platzierung von Haustieren aus der Ukraine. Er vernetzt verschiedene Auffangstellen und bringt in Abstimmung mit Tierheimen jene Tiere sicher unter, die nicht bei ihren Besitzerinnen und Besitzern bleiben können, heisst es in einer Mitteilung. Nebst dem Haustierverbot und Platzgründen kann dies auch wegen der Tollwutgefahr der Fall sein.

Ausnahme bei Tollwutimpfung

Normalerweise dürfen Hunde und Katzen aus der Ukraine nicht ohne Tollwutimpfung einreisen, da dieses Land als Risikogebiet gilt. Nun hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin (BLV) beschlossen, diesbezüglich zum ersten Mal eine Ausnahme zu machen. «Hunde und Katzen dürfen in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind», schreibt das BLV auf ihrer Website.

Alle geflüchteten Besitzer von Haustieren werden gebeten, ein Formular mit Informationen ihres Tieres auszufüllen und ans BLV zu senden. Der zuständige Veterinärdienst prüft dann in jedem einzelnen Fall, welche Massnahmen getroffen werden müssen, um eine Ansteckung mit Tollwut bei weiteren Tieren, aber auch beim Menschen zu verhindern.

Zuständig in Zürich sind für diese Abklärung die Kantonstierärzte und -ärztinnen des Veterinäramts. Gegenüber ZüriToday bestätigt Mona Neidhart, Kommunikationsverantwortliche beim Veterinäramt Zürich, dass jeder Fall vom Kanton angeschaut wird und «je nach Einschätzung des Tollwut-Ansteckungsrisikos unterschiedliche Massnahmen zum Risikomanagement getroffen werden».

Vielerorts wird auf die Anmeldung hingewiesen

Massnahmen betreffen in den meisten Fällen eine sogenannte «quarantaine à domicile», bei der das Tier bei der Halterin oder beim Halter bleiben dürfe, aber mit Auflagen, sagt Neidhardt. Die vereinfachte Einreise gelte aber nur für Hunde und Katzen und auch nicht für Tiere aus Heimen oder Zuchten. Bis anhin seien in Zürich über 50 Hunde oder Katzen gemeldet worden. «Die Zahl steigt täglich», so Neidhart.

Die Situation könnte problematisch werden, wenn Hunde und Katzen nicht angemeldet werden oder Besitzer nichts von der Anmeldung wissen. Aus diesem Grund ist es nun wichtig, dass die Menschen auf dieses Thema sensibilisiert werden und alle Hunde und Katzen dem Veterinäramt gemeldet werden.

«Entsprechend werden Personen aus der Ukraine, die mit ihrem Tier geflüchtet sind, auf allen Ebenen informiert. Dies geschieht bereits an der EU-Aussengrenze, dann auch in den einzelnen Ländern, in den Empfangszentren etc. Alle diese Stellen sind informiert und gut vernetzt. «Sie wissen, was auf dem Spiel steht», bestätigt Neidhart.

veröffentlicht: 15. März 2022 15:03
aktualisiert: 15. März 2022 15:03
Quelle: ZüriToday

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