Opfer erkennt Täter Jahre später per Zufall
Das Bezirksgericht Bülach musste einen Prozess vom April 2020 nach Anweisung der Obergerichts wiederholen. Es bemängelte die Beweislage, die lediglich aus den Aussagen des Beschuldigten und der beiden Frauen bestand, berichtet die «NZZ». Das Obergericht forderte zahlreiche Beweisergänzungen.
Strafe wird erhöht
Am Dienstag haben die zwei geflüchteten Frauen aus Eritrea erneut ausgesagt. Das Bezirksgericht Bülach kommt zum gleichen Urteil wie vor zwei Jahren – erhöht es sogar. Zu 7,5 Jahren Freiheitsstrafe, sollen anstatt 20'000 nun 25'000 Franken Genugtuung bezahlt werden, Das, weil durch den zweiten Prozess erneut Wunden aufgerissen wurden.
Zudem haben die Beweisergänzungen den Beschuldigte noch mehr ins Visier genommen. An einer Falschanschuldigung seitens der Frauen habe das Gericht keine Zweifel. Hingegen seien vonseiten des Angeklagten keinerlei brauchbaren Angaben gekommen, wo er zur Tatzeit gewesen sein. Vor zwei Jahren habe.
Eine Sache des Zufalls
Der Fall kam ins Rollen, als im Oktober 2017 die 26-Jährige den Mann zufälligerweise vor dem Migrationsamt in Oerlikon wieder erkennt hatte.
Sie und ihre Nichte seien im April 2015 als Flüchtlinge im Sudan von einer Bande in die Wüste verschleppt worden. Dort seien sie wochenlang gefoltert und vergewaltigt worden, wie es in der «NZZ» weiter heisst. Nach der Zahlung der gewünschten Lösegeldsumme von 3000 Dollar seien die beiden Frauen freigekommen.
Die 26-Jährige war damals schwanger und musste durch ein trockenes Flussbett rollen, wobei der Beschuldigte sie mit einem Elektrokabel geschlagen haben. Er habe als Dolmetscher für die Lösegeldverhandlung fungiert, dennoch auch bei Misshandlungen von den Mädchen mitgemacht,
(joe)