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Obergericht Zürich eröffnet Urteile im Gazprombank-Fall

Prozess

Obergericht Zürich eröffnet Urteile im Gazprombank-Fall

· Online seit 25.06.2024, 06:28 Uhr
Das Zürcher Obergericht wird am heutigen Dienstag die Urteile gegen vier Angestellte der Gazprombank Schweiz bekannt geben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, gegen Sorgfaltspflichten verstossen zu haben. Sie sollen Konten für einen Vertrauten des russischen Präsidenten Wladimir Putin geführt haben.
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Die Beschuldigten sind angeklagt, bei der Gazprombank Schweiz (GPBS) von 2014 bis 2016 Konten für Sergey Roldugin geführt zu haben. Dies, obwohl gemäss Staatsanwaltschaft offensichtlich war, dass Roldugin nicht der wahre wirtschaftliche Berechtigte war.

«Putins Cellist»

Stattdessen soll er nur ein Strohmann für den unbekannten, tatsächlichen Eigentümer der Gelder gewesen sein. «Putins Cellist», wie Roldugin in Medienberichten auch genannt wird, gilt als enger Freund von Wladimir Putin. Über seine Konten bei der GPBS flossen teils hohe Millionenbeträge.

Vor Gericht standen an der Verhandlung, die bereits Ende Mai stattfand, neben dem Chef der Bank auch zwei weitere Geschäftsleitungsmitglieder sowie ein Kundenberater. Es handelt sich dabei um drei schon länger in der Schweiz lebende russische Staatsbürger sowie einen Schweizer.

Staatsanwaltschaft fordert bedingte Geldstrafen

Die Staatsanwaltschaft forderte, das alle vier der mangelnden Sorgfalt bei Finanzgeschäften schuldig gesprochen werden. Bestraft werden sollen sie mit bedingt ausgesprochenen Geldstrafen in unterschiedlichen Höhen.

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Die Verteidiger der vier Beschuldigten forderten Freisprüche. Es sei alles andere als erwiesen, dass Roldugin nicht der wirtschaftlich Berechtigte an den Geldern gewesen sei. Er sei eben nicht nur als Dirigent und Cellist sehr erfolgreich, sondern auch als Investor.

Bezirksgericht verurteilte die vier Angestellten

Das Bezirksgericht Zürich sprach die vier ehemaligen Angestellten der Gazprombank Schweiz vor etwas mehr als einem Jahr der mangelnden Sorgfalt bei Finanzgeschäften schuldig und verurteilte sie zu Geldstrafen auf Bewährung.

Die GPBS stellte ihre Geschäftstätigkeit im Herbst 2022 ein und befindet sich aktuell in der Abwicklung. Die Bank geriet nach der Veröffentlichung der «Panama Papers» 2016 ins Visier der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma. Diese stellte schwere Mängel in der Geldwäscherei-Abwehr fest.

(sda/zor)

veröffentlicht: 25. Juni 2024 06:28
aktualisiert: 25. Juni 2024 06:28
Quelle: ZüriToday

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