Bülach

Nacktbilder hochgeladen: Gericht verurteilt Ex-Freund von Prinzessin

25.05.2022, 10:39 Uhr
· Online seit 25.05.2022, 10:27 Uhr
Das Bezirksgericht Bülach hat einen 62-Jähriger wegen mehrfacher übler Nachrede und mehrfacher öffentlicher Beschimpfung gegen seine Ex-Freundin verurteilt. Die Geschädigte gehört der Königsfamilie eines Golfstaates an und lebte während vier Jahren in der Schweiz.
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Das Bezirksgericht Bülach verhängte gegen den ehemaligen IT-Projektleiter eine unbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Franken. Der Mann hatte Nacktaufnahmen seiner Ex-Freundin auf einer eigens dafür erstellten Website, auf Instagram und auf Facebook hochgeladen. Dazu machte er sich unter anderem über ihr Gewicht lustig, etwa dass sie aussehe wie ein Elefant oder ein «aufgeblasener Ballon mit roten Lippen und schwarzen Augen».

Bilder für die ganze Welt ersichtlich

Dies gehe über das gesellschaftlich tolerierbare Mass hinaus, fand das Gericht. Selbst wenn die Frau voluminös sein sollte, sei das keine Berechtigung, solche Dinge über sie zu schreiben. Zudem habe er ihr das nicht etwa per Whatsapp mitgeteilt, sondern für die ganze Welt ersichtlich ins Internet gestellt.

Weshalb das strafbar sein sollte, wusste der Beschuldigte am Dienstag nicht. Er habe ihr damit nicht schaden wollen, beteuerte er. «Das war mein Weg, die damalige Situation zu verarbeiten. Das habe ich für mich gemacht.» Zudem sei auf keiner Aufnahme erkennbar, wer das sei. Auch ihren vollständigen Namen habe er nicht genannt.

Psychisch nicht stabil

Von der Beziehung zwischen der arabischen Prinzessin (48 Jahre alt) und dem IT-Projektleiter wusste offenbar niemand. Auch ihre Familie nicht. Das habe sie nicht gewollt, sagte der Beschuldigte.

Erstmals getroffen hätten sie sich 2010 in Zürich und waren von 2013 bis 2017 ein Paar. In der Zeit lebte die Frau zeitweise in Genf oder dann bei ihm in einer Zürcher Vorortsgemeinde, wo sie auch mal beim Discounter einkaufen ging.

Verurteilter war offenbar psychisch labil

Mittlerweile haben die beiden keinen Kontakt mehr. «Er hat auch kein Bedürfnis mehr, Dinge über die Privatklägerin zu veröffentlichen», versprach sein Anwalt. Als er die Sachen publiziert habe, sei er psychisch nicht stabil gewesen. Er mache jetzt aber eine Therapie.

Die Privatklägerin nahm am Prozess in Bülach nicht teil. Auch ihr Genfer Anwalt blieb der Verhandlung fern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann es noch ans Obergericht ziehen.

(sda / joe)

veröffentlicht: 25. Mai 2022 10:27
aktualisiert: 25. Mai 2022 10:39
Quelle: ZüriToday

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