Quelle: Beitrag vom 20.10.2022 / ZüriToday / Silja Hänggi
Es geschah am Nachmittag des 19. Oktobers 2022: Die damals 63-jährige Frau war unterwegs an ihren Arbeitsort. Auf der Wehntalerstrasse in Oberweningen verlor sie die Kontrolle über ihren Kia. Der Grund war plötzlich einsetzende Müdigkeit, wie aus einem Strafbefehl hervorgeht, den ZüriToday einsehen konnte.
Weil die Frau die Kontrolle verlor, überfuhr sie die Mittellinie und prallte in einen VW auf der gegenüberliegenden Strassenseite. Dieser war auf dem Trottoir parkiert. Durch den Aufprall verletze sich die Unfallfahrerin leicht, auch der Fahrer des VWs, ein 76-jähriger Mann, wurde leicht verletzt.
Die 82-jährige Beifahrerin des VWs wurde gemäss der Kantonspolizei Zürich schwer verletzt. Aus dem Strafbefehl geht nun die Schwere der Verletzungen hervor. Die Frau wollte just im Moment des Aufpralls aus dem Auto steigen. Die Seniorin erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, sowie einen Halswirbelbruch, diverse Rissquetschwunden und andere Brüche.
Freitod mit Exit
Die Verletzungen der Seniorin waren derart schwer, dass sie an einem ausgeprägten Schmerzzustand litt. Die Seniorin war nach dem Unfall aufgrund der Oberschenkel- und Knöchelfrakturen immobil und bettlägerig. Sie wurde während rund anderthalb Monaten palliativmedizinisch betreut. Später entschied sich die 82-Jährige mittels Exit aus dem Leben zu scheiden.
Abgefahrene Reifen
Ausserdem wird der Unfallfahrerin zur Last gelegt, dass ihr Auto in einem nicht betriebssicheren Zustand war. Gemäss der Untersuchung unterschritt der Reifen hinten rechts die Mindestprofiltiefe deutlich. Laut dem Strafbefehl wies dieser ein Profil von «1,0 mm bzw. 1,1 mm» auf. Vorschrift ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm.
Bedingte Geldstrafe und Busse
Die 63-jährige Schweizerin wurde nun wegen des Unfalls verurteilt. Das Verdikt der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland ist eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken (3600 Franken) und eine Busse von 900 Franken wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Zur Geldstrafe und der Busse kommt eine Rechnung für die Verfahrensgebühren von 1600 Franken und rund 180 Franken für Gutachten. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
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