Initiative lanciert: Private Zürcher Heime sollen Sterbehilfe zulassen
Auch private Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich sollen künftig dazu verpflichtet werden, Freitodbegleitungen zuzulassen. Wie das Initiativkomitee «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» am Freitag mitteilte, hat es eine kantonale Volksinitiative dazu lanciert. Die Initiative wird unter anderem von den Sterbehilfeorganisationen Exit und Dignitas unterstützt.
«Zufallsmehr» korrigieren
«Die selbstbestimmte Leidens- und Lebensbeendigung ist eine Freiheit und ein Recht, dessen Ausübung nicht verhindert werden darf», schreibt das Komitee in der Mitteilung. Die Initiative soll einen «per Zufallsmehr» im vergangenen Oktober getroffenen Entscheid des Kantonsrats korrigieren. Mit 81 zu 80 Stimmen entschied das Parlament damals, eine entsprechende Verpflichtung für alle Alters- und Pflegeheime wieder zu streichen.
Die Gegnerinnen und Gegner einer weitergehenden Regelung argumentierten unter anderem mit den Interessen der Betreiber von privaten Heimen. Sollte die Trägerschaft eines Heims beispielsweise aus religiösen Gründen Sterbehilfe ablehnen, solle sie nicht dazu gezwungen werden, diese in ihrem Heim zu ermöglichen.
Bisher nur Heime von Gemeinden verpflichtet
Aktuell gilt, dass lediglich Heime, die von einer Gemeinde betrieben werden, Freitodbegleitungen ermöglichen müssen. Private Heime oder Auftragsnehmer von Gemeinden dürfen dies ablehnen. Zuletzt hat die Zürcher Gesundheitsdirektion die Empfehlung ausgesprochen, dass Heime öffentlich einsehbar ausweisen, ob die Bewohnenden in ihren Räumlichkeiten Sterbehilfe in Anspruch nehmen können oder nicht.
Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen ohne Sterbehilfe müssen dies bei Wunsch also ausserhalb des Heimes tun. Die Initiative soll sicherstellen, dass Menschen, die selbstbestimmt sterben wollen, ihr Zuhause dazu nicht mehr verlassen müssen.
6000 Unterschriften benötigt
Im Initiativkomitee befinden sich neben Politikerinnen und Politikern auch Prominente wie Viktor Giaccobo sowie der Publizist und Kolumnist Karl Lüönd aus Winterthur.
Für das Zustandekommen einer Volksinitiative werden in Zürich 6000 Unterschriften innert sechs Monaten benötigt. Danach werden sich Regierungsrat und Kantonsrat damit befassen. Am Schluss entscheiden die Stimmberechtigten.
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(sda/hap)