Kurz vor Mitternacht, 1. Juli, A1 im Aargau: Ein 19-Jähriger ist auf seinem Motorrad Richtung Zürich unterwegs und fährt etwa zehn Kilometer vor der Ausfahrt Aarau-Ost auf den Pannenstreifen. Da wendet er und fährt zirka einen Kilometer in die falsche Richtung. Bei der nächsten Nothaltebucht stellt er sein Motorrad ab und sucht zu Fuss die Strasse ab.
Es ist eine gefährliche Aktion, die der junge Mann unternimmt. Anlass dafür ist die Suche nach seinem verlorenen Handy. Der 19-Jährige läuft über die Strasse zur Mittelleitplanke, findet das Handy aber nicht. Der Töfffahrer steigt zurück auf sein Gefährt und braust weiter – nun wieder in korrekter Richtung – und verlässt die A1 bei der Ausfahrt Aarau-Ost.
Der junge Mann wurde per Strafbefehl verurteilt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Er musste seinen Lernfahrausweis bis zum 1. November abgeben. Trotzdem liess er sein Motorrad nicht unbenutzt in der Garage stehen: Die Polizei erwischte den 19-Jährigen am 16. September auf dem Töff, sogar noch ohne Helm. Zusätzlich entsprach die Profiltiefe der Reifen nicht den Vorgaben.
Der Erwischte muss nun eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Franken – insgesamt also 4500 Franken tragen. Die wird aber nur fällig, wenn er sich wiederholt etwas zuschulden kommen lässt. Was der heute 21-Jährige definitiv bezahlen muss, ist die Busse über 2200 Franken sowie Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von 1235 Franken.
(hap)