Gegner fordern Verschärfung des «zahnlosen» Bürgerrechtsgesetzes
Nicht in der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer sollen sich zum Zeitpunkt der Gesuchstellung mindestens vier statt zwei Jahre in der Gemeinde aufhalten, heisst es in einer Mitteilung des überparteilichen Komitees «Zahnloses Bürgerrechts-Gesetz Nein» vom Mittwoch. Dazu sollen die Sprachkenntnisse beim Sprechen dem Niveau B2 statt B1 und beim Schreiben dem Niveau B1 statt A2 entsprechen.
Die zuständige Gemeinde solle zudem berechtigt werden, bei der Polizei zusätzliche Auskünfte über die Bewerbenden einzuholen. Lediglich das Zentralstrafregister beizuziehen reiche nicht aus. Im Nein-Komitee sind SVP, Junge SVP und EDU vertreten.
Verschärfung nur bei kriminellen Jugendlichen
Die Abstimmung über das kantonale Bürgerrechtsgesetz findet am 15. Mai statt. Der Bund regelt zwar die Grundsätze einer Einbürgerung, lässt den Kantonen aber etwas Spielraum.
Das von Regierungs- und Kantonsrat ausgearbeitete Gesetz orientiert sich weitgehend am Vorschlag des Bundes. Eine Verschärfung sieht es einzig bei kriminellen Jugendlichen vor. Für diese soll in Zürich je nach Schwere des Delikts eine Wartezeit von zwei oder fünf Jahren bestehen. Die SVP hatte das Referendum gegen das Gesetz ergriffen.