Frau brach sich den Oberarm, als Polizisten sie aus der Kirche zerrten
Das Bundesgericht ist in einem am Montag veröffentlichten Urteil zum Schluss gelangt, dass nicht restlos geklärt sei, wie es zum Armbruch kam. Es hat das Zürcher Obergericht deshalb angewiesen, eine sogenannte Ermächtigung zu erteilen, die für eine Strafuntersuchung gegen Beamte notwendig ist.
Die Kirchengängerin wehrte sich
Die Untersuchung richtet sich gegen einen der beiden an der Abführ-Aktion beteiligten Stadtpolizisten. Das Obergericht hatte die Ermächtigung nicht erteilt, weil es der Ansicht war, der von der Polizei angewandte Zwang sei angesichts der Gegenwehr der Frau verhältnismässig gewesen.
Frau hat um sich getreten
Die Polizisten hatten ausgesagt, es sei wahrscheinlich zur Verletzung gekommen, als sich die Frau haben zurückfallen lassen oder als sie anschliessend um sich trat.
Die Kirchenbesucherin argumentierte in ihrer Beschwerde, das Vorgehen der Polizei sei unverhältnismässig gewesen. Dass ihr Oberarm unter dem Griff des einen Polizisten gebrochen sei, begründe den Verdacht, dass dieser zu viel Kraft angewandt habe.
(sda/gin)
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