Quelle: Tele M1
Mit Füssen treten sie auf dem wehrlosen Büsi herum. Das Kätzchen wird über die Strasse geschleudert und anschliessend lassen die Täter auch einen Hund darauf los. Das Video, das in den sozialen Medien kursiert, schockiert die Schweiz.
Wie «20 Minuten» schreibt, behaupten etliche Userinnen, dass es sich beim Täter um einen 16-jährigen Zürcher handelt. Seit Samstag werden unter anderem sein Name, Bilder von ihm und seine Social-Media-Profile verbreitet. Auch eine Adresse wird genannt, an welcher der Jugendliche jedoch gar nicht wohnt.
Nichtsdestotrotz werden die Anwohnerinnen und Anwohner belästigt: Es würden Autos vorbeifahren, die Sachen wie «Tierquäler» riefen, und auch Steine seien an die Hausfassade geschmissen worden. Die Autokennzeichen stammen auch aus anderen Kantonen, wie aus dem Aargau, Basel-Stadt oder aus Schaffhausen.
«Kann kaum das Haus verlassen»
Dass Fotos von ihrem Sohn in den sozialen Medien kursieren, sei für sie sehr belastend. Wie sie «20 Minuten» erzählt, könne sie kaum noch das Haus verlassen, aus Angst, als Mutter eines Tierquälers beschuldigt zu werden. «Die Hetzjagd ist der Horror. Ich fürchte um mein Leben.»
Wie «Blick» schreibt, habe die Polizei bereits die Mutter, sowie den getrennt lebenden Vater befragt.
Video während Ferien in Serbien und im Kosovo aufgetaucht
Gemäss «Blick» hat die Mutter auf dem Video die Stimme und Schuhe ihres Sohnes wiedererkannt. Auch soll er seinem Bruder von der Tat erzählt haben: «Er hat die Katze wohl gekickt – aber er hat sie nicht getötet und nicht weggeschmissen», sagt seine Mutter im Interview.
Sie schäme sich für ihren Sohn und es sei für sie unvorstellbar, dass er so etwas getan haben soll. Wenn er das Büsi jedoch gekickt habe, dann müsse er dafür «natürlich» eine Strafe erhalten, so die Mutter zu Blick. Sie selbst habe noch nicht mit ihrem Sohn gesprochen: Dieser sei seit zwei Wochen in den Ferien in Serbien und im Kosovo. Und es sei auch gut möglich, dass er nach diesem Vorfall noch länger dort bleibe.
Das sagt die Polizei
Wie die Stadtpolizei Zürich gegenüber der Zeitung erklärt, könne das Verbreiten von Videos mit Gewaltdarstellungen strafbar sein. «Selbstjustiz ist strafbar», so ein Sprecher zum «Blick». Aufgrund der Gewaltaufrufe werde die Stadtpolizei die Lage laufend neu beurteilen und sich entsprechend vorbereiten.
Die Ermittlungen der Polizei laufen noch – für den 16-jährigen Zürcher gilt die Unschuldsvermutung.
(ema/hap)
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