Schutzbedürftige in Zürich

Das ändert die neue Asylquote für deine Gemeinde

· Online seit 09.03.2023, 06:11 Uhr
Der Druck seitens Bund ist gross und die Zahl der Asylsuchenden in der Schweiz bleibt hoch. Nun sind die Gemeinden dazu verpflichtet, mehr schutzbedürftige Menschen aufzunehmen. Für die kleinen Gemeinden ändert sich die Zahl der Aufzunehmenden kaum, für die grossen hingegen schon.
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Über 16'000 Asylsuchende und Schutzbedürftige hat der Kanton Zürich im vergangenen Jahr aufgenommen. Und die Zahl bleibt weiterhin hoch. Deshalb hat der Kanton Zürich am Montag entschieden, die Asylquote anzuheben. Ab 1. Juni gilt: Jede Gemeinde muss 13 Asylsuchende auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner beherbergen. Die Quote wird folglich von 0,9 auf 1,3 angehoben. Was bedeutet das für die einzelnen Gemeinden?

Zahlen pro Gemeinde

In den kleinen, einwohnerarmen Gemeinden ändert sich die Zahl der aufzunehmenden Asylsuchenden nur gering. So müssen in Truttikon und Regensberg zum Beispiel nur zwei Personen mehr als bisher aufgenommen werden. So ist in diesen Gemeinden die Wahrscheinlichkeit grösser, dass die Quote bereits erfüllt ist.

In Gemeinden über 5000 Einwohner macht sich der Unterschied dann schon deutlicher bemerkbar. In Greifensee zum Beispiel steigt die Zahl von 48 auf 69. Ab dem Sommer braucht es hier 21 neue Plätze für Bedürftige. In Zumikon, einer der reichsten Gemeinden Zürichs, sollen künftig 73 schutzbedürftige Menschen untergebracht werden. Das sind 22 mehr als gemäss aktueller Quote.

In Affoltern am Albis, wo 12'524 Menschen leben, ist die Gemeinde dazu verpflichtet, ab dem Juni 163 Asylsuchende unterzubringen. In Dietikon leben über 28'000 Personen, hier steigt die Unterbringungszahl von 253 auf 365.

Fahre über deine Gemeinde und erfahre, wie die Zahl der Aufzunehmenden ist:

Herausforderungen

Bekanntlich ist der Wohnraum vielerorts im Moment sehr knapp. So kommt mit der Erhöhung der Asylquote viel Arbeit auf die Gemeinden hinzu: freie Wohnungen finden, bestehende Wohnmöglichkeiten umbauen oder Zwischennutzungen organisieren. Das Personal in den Verwaltungen dürfte alles andere als unterbeschäftigt sein.

Fehlt es einer Gemeinde an Unterbringungsmöglichkeiten, hat Regierungsrat Mario Fehr darauf hingewiesen, auf Zivilschutzanlagen oder Wohncontainer zurückzugreifen. Dass Mietende zugunsten von Asylsuchenden aus den Wohnungen geschmissen werden, wie etwa in Windisch, soll aber auf keinen Fall passieren.

Von der Asylquote befreit ist eine Gemeinde, wenn dort ein Bundesasylzentrum stationiert ist oder eine kantonale Asylunterkunft besteht. Aktuell betreibt der Kanton 18 Unterkünfte.

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veröffentlicht: 9. März 2023 06:11
aktualisiert: 9. März 2023 06:11
Quelle: ZüriToday

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