Darum erlaubt Thalwil bei Public Viewings keine Fernseher über 3 Meter
Thalwiler Gastwirtschaftsbetriebe, die ein Public Viewing organisieren, müssen dieses bei der Gemeinde anmelden. Die Meldepflicht ist eine der Regeln, welche die Gemeinde den Betrieben stellt.
Auf Anfrage von ZüriToday bestätigt Mirjam Panzer, Sprecherin der Gemeinde, dass sich bislang drei Betriebe für die Fussball-WM in Katar angemeldet haben: ein Restaurantbetrieb, der FC Thalwil und der Thalwiler Turnverein.
Regeln der Suisa abgekupfert
Speziell scheinen so manche Regeln. Beispielsweise darf die Diagonale der Fernseher nicht mehr als drei Meter betragen. Zum Vergleich: Ein herkömmlicher 55- oder 65-Zoll-Fernseher hat eine Diagonale von 140 beziehungsweise 165 Zentimetern – also etwa die Hälfte der erlaubten drei Meter. Zudem gibt es beispielsweise bei Brack oder Digitec keine Fernseher, die eine grössere Diagonale haben als 2,5 Meter.
Die Gemeinde Thalwil begründet den Entscheid damit, dass auch die Nutzungsrechts-Gesellschaft Suisa ab drei Metern Diagonale von einem Public Viewing spricht: «Bei einer Bildschirmdiagonale unter drei Metern hat sich die Gemeinde Thalwil entschieden, den Gastwirtschaften unbürokratisch eine Pauschalbewilligung zu erteilen.»
Dazu kommt die Regel, dass die Geräte frühestens 15 Minuten vor Spielbeginn angeschaltet werden dürfen. Fünf Minuten nach Abpfiff müssen die Fernseher aus sein.
Nachbarn sollen nicht gestört werden
Neben grossen Fernsehern sind auch Beamer und Verstärkeranlagen verboten. Der Grund: Bei diesen würden die Betriebe jeweils viel mehr Sitzplätze zur Verfügung stellen als üblich. «Dies kann wiederum dazu führen, dass die Fenster des Lokals regelmässig geöffnet werden, oder sogar geöffnet bleiben und zu zusätzlichen Lärmemissionen für die Nachbarschaft führen», führt Panzer aus.