Zürich
Kanton Zürich

Bundesgericht verurteilt Betreuer wegen sexuellen Übergriffs

Bezirk Horgen

Bundesgericht verurteilt Betreuer wegen sexuellen Übergriffs

· Online seit 26.03.2022, 08:06 Uhr
Ein früherer Mitarbeiter eines Behindertenwohnheims im Bezirk Horgen ist wegen eines sexuellen Übergriffs verurteilt worden. Dem Mann wurde Schändung eines Heimbewohners vorgeworfen. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab.
Anzeige

Das Bundesgericht hat einen ehemaligen Betreuer eines Behindertenwohnheims im Bezirk Horgen wegen Schändung verurteilt. Dem heute 56-Jährigen wird laut "Zürichsee-Zeitung" vorgeworfen, sich Ende 2018 an einem schwerstbehinderten Heimbewohner sexuell vergangen zu haben.

Das Bezirksgericht Horgen und das Zürcher Obergericht verurteilten den Mann zunächst zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Probezeit und sprachen ein Tätigkeitsverbot aus. Der Beschuldigte zog dieses Urteil ans Bundesgericht weiter. Er bestritt, selbst sexuelle Handlungen vollführt zu haben. Er habe lediglich «auf Signale des jungen Mannes reagiert».

Das Bundesgericht wies die Beschwerde nun ab. Der Beschuldigte muss ausserdem der Familie des Opfers eine Genugtuung von 5000 Franken zahlen. Dieses hat die Verurteilung nicht mehr miterlebt. Der Mann verstarb im Heim, nachdem er in Anwesenheit einer anderen Pflegefachkraft aus dem Bett gefallen war. Die Umstände des Todes werden nun untersucht.

(osc)

veröffentlicht: 26. März 2022 08:06
aktualisiert: 26. März 2022 08:06
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch