Mit 66 anstatt der erlaubten 55 Kilometer pro Stunde brauste ein 20-Jähriger im Sommer 2023 vom Milchbuck-Tunnel stadteinwärts. Der Junglenker mit türkischen Wurzeln wurde geblitzt. Kurze Zeit später flatterte beim Vater, auf ihn ist der Audi eingelöst, Post der Polizei in den Briefkasten. Darin befand sich ein Verzeigungsvorhalt wegen des zu schnellen Fahrens und ein Formular, um anzugeben, wer gefahren sei.
Dieses Formular retournierte der Vater und gab an, selbst gefahren zu sein. Weshalb er seinen Sohn decken wollte, geht aus dem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, nicht hervor.
Lügen bei der Einvernahme
Dass er mit dem Audi unterwegs gewesen sei, bestätigte der Vater dann auch bei einer Einvernahme bei der Polizei. Auch als die Polizisten das Radarfoto vorlegten, beharrte der Mann darauf, er sei selbst gefahren. Auf dem Foto war aber eindeutig ein junger Mann zu erkennen. Die Polizisten wiesen den Vater deshalb darauf hin, dass er sich bei einer Falschaussage der Irreführung der Rechtspflege schuldige mache. Davon liess er sich jedoch nicht beirren und behauptete weiter, er sei am Steuer gesessen.
Erst zum Schluss der Einvernahme gab der 51-Jährige zu, dass sein Sohn und nicht er selbst mit dem Audi unterwegs war.
1600 Franken Busse
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilte den Vater wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 140 Franken, total also 8400 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre, lässt sich der Mann nichts zuschulden kommen, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen. Berappen muss er jedoch die Verfahrenskosten von 800 Franken.
Der Sohn kam mit einer Busse von 300 Franken davon. Er wurde wegen vorsätzlicher Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Beide Strafbefehle sind rechtskräftig.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.