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Kanton Zürich

Bezirksgericht Bülach verurteilt Eltern wegen verfrüht bezogener Ferien

Schulpflicht

Gericht Bülach verurteilt Eltern wegen verfrüht bezogener Ferien

· Online seit 11.08.2022, 16:12 Uhr
Eltern aus dem Zürcher Unterland haben ihre Tochter drei Wochen zu früh aus dem Kindergarten genommen, um in die Sommerferien zu fahren. Der Vater hat am Bezirksgericht Bülach erfolglos geltend gemacht, dass die Tochter krank gewesen sei.
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Die Mutter war gar nicht mehr zum Prozess am Donnerstag erschienen. Sie hatte die Einsprache gegen den Strafbefehl kurz zuvor zurückgezogen. Der Vater erklärte, dass seine Schwiegermutter, die in Ungarn wohnt, die einzige Kinderärztin sei, der das Paar vertraue. Nur darum sei er mit der Tochter dorthin gefahren.

Richter akzeptiert Argument nicht

Der Einzelrichter nahm dem 41-jährigen Ungaren diese Version nicht ab. Es sei schwer nachvollziehbar, dass das Paar für die Kindergärtlerin, die in der Schweiz geboren ist, hier keinen vertrauenswürdigen Kinderarzt gefunden habe. Zudem falle es ihm schwer zu glauben, dass man mit einem kranken Kind 1000 Kilometer alleine durch Europa fahre.

Vater kämpft gegen Busse

Das Gericht sprach den 41-Jährigen wegen Verstosses gegen das Volksschulgesetzes schuldig. Neben einer Busse von 350 Franken muss er die Gerichtsgebühr von 600 sowie die Gebühr des Statthalteramts von 330 Franken bezahlen.

Ein Weiterzug ans Obergericht ist wahrscheinlich. Vor Gericht sagte der Mann, er werde «bis zum letzten Atemzug gegen die ungerechte Busse vorgehen».

(sda/roa)

veröffentlicht: 11. August 2022 16:12
aktualisiert: 11. August 2022 16:12
Quelle: ZüriToday

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