Die Mutter war gar nicht mehr zum Prozess am Donnerstag erschienen. Sie hatte die Einsprache gegen den Strafbefehl kurz zuvor zurückgezogen. Der Vater erklärte, dass seine Schwiegermutter, die in Ungarn wohnt, die einzige Kinderärztin sei, der das Paar vertraue. Nur darum sei er mit der Tochter dorthin gefahren.
Richter akzeptiert Argument nicht
Der Einzelrichter nahm dem 41-jährigen Ungaren diese Version nicht ab. Es sei schwer nachvollziehbar, dass das Paar für die Kindergärtlerin, die in der Schweiz geboren ist, hier keinen vertrauenswürdigen Kinderarzt gefunden habe. Zudem falle es ihm schwer zu glauben, dass man mit einem kranken Kind 1000 Kilometer alleine durch Europa fahre.
Vater kämpft gegen Busse
Das Gericht sprach den 41-Jährigen wegen Verstosses gegen das Volksschulgesetzes schuldig. Neben einer Busse von 350 Franken muss er die Gerichtsgebühr von 600 sowie die Gebühr des Statthalteramts von 330 Franken bezahlen.
Ein Weiterzug ans Obergericht ist wahrscheinlich. Vor Gericht sagte der Mann, er werde «bis zum letzten Atemzug gegen die ungerechte Busse vorgehen».
(sda/roa)