Zürich machts richtig

Basel und Genf müssen dem Bund Geld zurückzahlen

· Online seit 14.02.2022, 23:00 Uhr
Der Bund soll für die Personenkontrollen, die Bundesangestellte in den Flughäfen von Basel und Genf vornehmen, entschädigt werden. Die Kosten am Zoll des Flughafens Zürich werden bereits vom Kanton übernommen - Zürich muss also dem Bund nichts zurückzahlen.
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Am Flughafen Zürich werden Personenkontrollen durch die Flughafenpolizei durchgeführt. 2011 wurde vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) entschieden, dass der Kanton Zürich dafür keine Entschädigung zugute hat, da die Personenkontrollen Sache des Kantons seien.

Genf und Basel müssen dem Bund hohe Entschädigungen zahlen

Nun hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) festgestellt, dass in Genf und in Basel ein Verstoss gegen diese Weisung des Finanzdepartements vorliegt. Denn in Genf und Basel nehmen Bundesangestellte die Kontrollen am Zoll vor - anders als in Zürich. Für die Entschädigung entfallen 17 bis 22 Millionen Franken auf den Flughafen Genf und rund 5 Millionen auf Basel-Mülhausen.

Die EFK empfiehlt dem Finanzdepartement Leistungsvereinbarungen für die von der Grenzwache erbrachten Personenkontrollen an den Flughäfen Genf und Basel abzuschliessen. «Die Leistungen sollen zu Vollkosten durch die Kantone vergütet werden.» Vor der Pandemie waren für die Personenkontrollen in Genf 170 und in Basel 40 Vollzeitstellen nötig.

Das Generalsekretariat des Finanzdepartements erklärte sich einverstanden mit dieser Empfehlung. Es würden Gespräche mit den Kantonsregierungen von Basel und Genf aufgenommen, hiess es in der in den Bericht aufgenommenen Stellungnahme. Eine Verrechnung an die Flughafenbetreiber ist mangels Rechtsgrundlage nicht möglich.

Die Finanzkontrolle ist der Ansicht, dass das Ausbleiben der Weiterverrechnung dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz widerspreche und die Ungleichbehandlung der Kantone fördere. Dass die Polizeihoheit bei den Kantonen liegt, spricht aus Sicht der EFK ebenfalls für eine Verrechnung der Leistungen der Grenzwache.

Zürich hats richtig gemacht

Der Flughafen Zürich muss dem Bund nichts zurückzahlen. Da die Personenkontrollen über die Flughafenpolizei laufen und alle Kosten vom Kanton übernommen werden liegt im Fall Zürich kein Verstoss vor.

(hap)

veröffentlicht: 14. Februar 2022 23:00
aktualisiert: 14. Februar 2022 23:00
Quelle: sda

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