125'000 Covid-Schnelltests bestellte ein deutsches Unternehmen bei dem Adliswiler Geschäftsmann, wie die «Zürichsee Zeitung» berichtete. Die Krux: Der Liefertermin vom 20. November 2020 musste zwingend eingehalten werden.
Dank eines schwedischen Herstellers war sich der Adliswiler zunächst sicher, pünktlich liefern zu können. Bald realisierte der Mann jedoch: Die schwedische Firma hatte die Tests bereits anderweitig verkauft. Zwar wendete sich der Unternehmer sogleich an chinesische Hersteller; dass er den Liefertermin nicht würde einhalten können, verheimlichte er dem deutschen Kunden jedoch.
Stattdessen verschickte der dubiose Geschäftsmann eine 487'000 Euro-Rechnung. Die Deutschen bezahlten zwar, erhielten die Schnelltests jedoch erst im März 2021 – knapp ein halbes Jahr nach dem vereinbarten Liefertermin. Weil die Ware dann nur noch zu einem reduzierten Preis weiterverkauft werden konnte, habe die deutsche Firma rund 180’000 Franken verloren.
Unternehmer sitzt bereits in Vollzugsanstalt
Bereits Ende 2022 war der Mann vom Bezirksgericht Horgen wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Der Adliswiler hatte jedoch kein Einsehen und zog den Fall ans Zürcher Obergericht weiter. Doch der Richter blieb dabei: Der wegen mehrfachen Betrugs bereits vorbestrafte Mann – er sitzt wegen eines anderen Falls in einer Vollzugsanstalt – wurde erneut zu einem Jahr hinter Gittern verurteilt, wovon er die Hälfte absitzen muss.
225'000 Franken muss der gescheiterte Unternehmer dem deutschen Kunden als Schadenersatz bezahlen. 120'000 Franken muss er ausserdem dem Kanton Zürich als Ersatzforderung für das unrechtmässig erlangte Vermögen entrichten.
(val)