200 Franken für neues WG-Gspänli? Danke, liebe Züri-Verwaltung! | ZüriToday
Mietkosten

200 Franken für neues WG-Gspänli? Danke, liebe Züri-Verwaltung!

27.06.2023, 07:36 Uhr
· Online seit 27.06.2023, 06:22 Uhr
Eine Zürcherin zieht mit ihrem Partner in eine 3-Zimmer-Wohnung in der Stadt zusammen. Sie wohnt schon dort und hat deshalb bei der Verwaltung nach einer Vertragsanpassung gefragt. Als sie dafür zur Kasse gebeten wird, ist sie verärgert.
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Zu Monatsbeginn stieg der Referenzzinssatz auf 1,5 Prozent. Viele Mietende spürten in der Folge die Konsequenz förmlich in den Händen, als sie einen Brief der Verwaltung öffneten. Die unschöne Information: Die Miete wird erhöht. Für ZüriReporterin Julia war dies nicht die einzige Überraschung von der Verwaltung. Für eine Vertragsanpassung soll die Zürcherin eine Gebühr von 200 Franken bezahlen. Noch mehr Kosten nach der erhöhten Miete? Julia ist hässig, wie sie gegenüber ZüriToday erzählt.

«Schon 86 Franken nerven mich»

Julia wohnt in einer 3-Zimmer-Wohnung in Zürich Altstetten. Für die Miete hat sie bis jetzt 2140 Franken bezahlt – zusammen mit ihrer Mitbewohnerin. Die zwei Frauen teilen sich die Kosten in ihrer Mädels-WG. Letzte Woche flatterte dann das Einschreiben der Post herein. Aufgrund des gestiegenen Referenzzinssatzes hat die Verwaltung im Schreiben darüber informiert, dass die Miete ab Oktober monatlich um 86 Franken steigt. «Schon das hat mich genervt», erzählt Julia. Im Jahr bedeutet das 1032 Franken mehr Ausgaben fürs Wohnen.

Nicht nur der Preis, sondern die ganze Wohnsituation wird sich bald für die Zürcherin ändern. Ihre Mitbewohnerin zieht im Juli aus und Julias Freund wird einziehen. Aus der Mädels-WG wird dann eine Pärli-Wohnung. Auch wenn sich die 28-Jährige darauf freut, ärgert sie sich über die Umstände. «Jetzt verlangt unsere Verwaltung für das auch noch Gebühren!» Mit «das» meint Julia die Vertragsanpassung.

Früher war die Anpassung kostenlos

Die Verwaltung hat der Zürcherin eine E-Mail geschickt, die ZüriToday vorliegt. Darin heisst es: «Im Vorfeld orientieren wir Sie, dass Vertragsüberschreibungen eine Gebühr zur Folge haben, ebenso verlangt [...] für die Umschreibung von Kautionskonten eine Gebühr von CHF 100» Julia wurde stutzig. In derselben Wohnung ist schon mal ein Mitbewohner aus- und jemand Neues eingezogen. Damals war das kostenlos. «Dieses Mal soll ein Gspänli-Wechsel 200 Franken kosten?», hat sich die Zürcherin genervt gefragt.

Dann hat die 28-Jährige bei der Verwaltung – eine grosse Zürcher Immobilienfirma, die viele Wohnungen in Zürich verwaltet – angerufen. «Man hat mir gesagt, dass die Gebühr letztes Mal vergessen worden sei. Ich hätte Glück gehabt.» Die Begründung für die Kosten lautete, es komme heutzutage zu vielen Wechseln und dies sei mit einem administrativen Aufwand verbunden. Ausserdem hat Julia wegen des Preises nachgehakt. Tatsächlich werden insgesamt 200 Franken verlangt: 100 Franken für die Vertragsüberschreibung und 100 Franken für die Kaution.

Nicht im Mietrecht geregelt

Walter Angst vom Mieterinnen- und Mieterverband Zürich erklärt auf Anfrage, dass eine Gebühr für die Vertragsanpassung unüblich sei. Dies gehöre zu den normalen Aufgaben der Verwaltungen. Ausserdem sagt Angst: «Vertragsüberschreibungen sind im Mietrecht nicht geregelt.» Das heisse, dass kein Anspruch auf Überschreibung des Mietvertrags und der Kaution bestehe.

Wenn die Verwaltung auf die Zahlung wegen der Vertragsübertragung besteht, kann die Mieterschaft das Geld zurückfordern, weil die Geldforderung als Koppelungsgeschäft – und somit laut Mietrecht als nichtig – betrachtet werden kann. Ein Koppelungsgeschäft bindet einen Vertrag an ein weiteres Geschäft, nebst dem Vertragsobjekt. Der Mieter müsste gegenüber dem Vermieter also eine Verpflichtung übernehmen, die nicht mit dem Mietobjekt zusammenhängt, um seine Wohnung zu behalten. In Julias Fall ist die Vertragsübernahme eine unabhängige Leistung von ihrem Mietvertrag – und damit eben nichtig, also ungültig.

Ob Julia das Geld zurückfordern will, weiss sie noch nicht. Der Mieterverband bestätigt aber, dass ihr Ärgernis gute Gründe hat.

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veröffentlicht: 27. Juni 2023 06:22
aktualisiert: 27. Juni 2023 07:36
Quelle: ZüriToday

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