17-Jähriger stirbt nach Drogenkonsum: Gericht verurteilt Freunde
2020 haben drei Schweizer im Alter von 16 und 17 Jahren Ecstasy-Pillen in Tablettenform geschluckt sowie als Pulver durch die Nase gezogen. Ein vierter 17-Jähriger stiess später zur Gruppe und wollte ebenfalls probieren – zum ersten Mal. Die anderen aus der Gruppe waren bereits mit Drogen vertraut. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger».
Rund eine Stunde später fiel der Erstkonsument in Ohnmacht und kam für eine ganze Stunde nicht wieder zu Bewusstsein. Während dieser Zeit zuckte er einige Male. Erst als die Kollegen nach einer Weile feststellten, dass bei dem Kollegen weder Puls noch Atem wahrnehmbar waren, versuchten sie ihn wiederzubeleben.
Herz-Kreis-Stillstand wegen hoher Dosis
Eine Stunde später starb das Opfer. Als Todesursache wurde ein Herz-Kreislauf-Stillstand als Folge des hohen MDMA-Konsums, allenfalls in Kombination mit synthetischen Cannabinoiden, festgestellt.
Den drei Jugendlichen warf die Jugendanwaltschaft fahrlässige Tötung oder Unterlassung der Nothilfe vor. Obwohl sie die lebensbedrohliche Situation erkannt hätten, hätten sie die Sanität nicht alarmiert. Der Tod des Kollegen wäre bei rechtzeitigem Beizug der Sanität vermeidbar gewesen, so die Anklage.
Alle drei geständig
Die Jugendanwaltschaft forderte für die beiden älteren Jugendlichen Freiheitsstrafen von sieben Monaten. Der ein Jahr jüngere Jugendliche sollte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden.
Vor dem Jugendgericht waren die drei Jugendlichen in der Sache geständig, bestritten aber, sich schuldig gemacht zu haben, und liessen einen Freispruch beantragen. Sie konnten dem Gericht ihr eigenes Verhalten nicht mehr erklären, brachten für ihr langes Untätigbleiben aber doch Gründe vor, die das Jugendgericht stichwortartig zusammenfasst: «Unwissenheit, Überforderung mit der Situation, selber im Rauschzustand, fehlendes Erinnerungsvermögen.»
Bedingte Freiheitsstrafen verhängt
Das Jugendgericht bestrafte die drei Jugendlichen Anfang Mai dieses Jahres unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die beiden Älteren werden zu bedingten Freiheitsstrafen von 92 und 112 Tagen verurteilt, der Jüngere zu 77 Tagen.
(lol)