ZHAW

Impfstatus geht den Arbeitgeber nichts an

· Online seit 18.07.2022, 10:54 Uhr
Die Rekurskommission der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist zum Fazit gekommen, dass es den Arbeitgeber nichts angeht, ob seine Arbeitnehmer geimpft sind oder nicht. Zwei Professoren der ZHAW haben sich gegen die Zertifikats-Pflicht gewehrt und teilweise recht bekommen.
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Die Frage treibt seit langem herum: Darf der Arbeitgeber den Impfstatus von Arbeitnehmern abfragen und kennen oder nicht? Die Rekurskommission der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften hat nun entschieden, dass diese Daten von den Betroffenen nur freiwillig preisgegeben werden sollen, wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet.

Die ZHAW hatte im September 2021 eine Covid-Zertifikats-Pflicht an den Lehrveranstaltungen und in den Innenräumen der Hochschule eingeführt. Bei den Mitarbeitenden, die zu dem Zeitpunkt kein Zertifikat vorweisen konnten, wurden die Kosten für die Tests übernommen. Dies hatte nun zur Folge, dass der Arbeitgeber wusste, wer gegen Covid geimpft wurde und wer nicht. Das Geld musste nämlich über die Spesen zurückgefordert werden.

Keine versteckte Impfpflicht

Zwei Professoren wollten das so nicht hinnehmen. Sie legten einen Monat nach der Einführung Rekurs gegen die Massnahmen ein, wie es weiter heisst. Ihr Argument: Das Epidemiengesetz erlaube zwar eine Zertifikatspflicht, aber nur dann, wenn diese nicht zu einer indirekten Impfpflicht führe. Darüber hinaus stecken auch Geimpfte und Genese andere an und daher sei eine Zertifikatspflicht nicht geeignet, um die Infektionen zu senken.

Die Rekurskommission entschied nun, dass es für die betroffenen Ungeimpften durchaus eine Herausforderung sei, sich dreimal in der Woche testen zu lassen. Allerdings hätten sowohl die Studierenden als auch die Mitarbeitenden die Wahl zwischen regelmässigen Tests und einer Impfung und damit sehe sie keine versteckte Impfpflicht der ZHAW. Alles in allem ist das Vorgehen der ZHAW, laut Rekurskommission, verhältnismässig.

Bei den persönlichen Daten hat die Kommission jedoch Einwände: Durch die Rückerstattung der Testkosten durch die Spesenabrechnung sahen die beiden Professoren die Datenschutzverordnung verletzt. Weil durch die Rückerstattung eben der Impfstatus ersichtlich wurde. Die ZHAW merkte dazu an, dass die Rückerstattung freiwillig sei und die beiden damit in die Bearbeitung ihrer persönlichen Daten eingewilligt haben.

Freude über Teilsieg eher verhalten

Die Rekurskommission kommt zum Schluss, dass es sich beim Impfstatus um besonders schützenswerte Daten handle. Mit der Verarbeitung dieser Daten habe die ZHAW den Datenschutz verletzt. Das Testcenter hätte beispielsweise auch die Leistung direkt der ZHAW in Rechnung stellen können, ohne dabei die getesteten Mitarbeitenden namentlich zu erwähnen.

Der Rekurs wurde teilweise gutgeheissen. Die Professoren erhalten eine Entschädigung von 1000 Franken. Jedoch ist die Freude über den Teilsieg doch eher verhalten. Die beiden Professoren wollten mit ihrem Rekurs ein Zeichen setzen.

(sib)

veröffentlicht: 18. Juli 2022 10:54
aktualisiert: 18. Juli 2022 10:54
Quelle: ZüriToday

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