Quelle: Ein Beitrag vom 21.08.2021 / TeleZüri
Der 45-jährige Schweizer wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 90 mal 140 Franken und einer Busse über 2700 Franken verurteilt. Weil er diesen Strafbefehl nicht akzeptiert hat, kommt es nun zum Prozess, wie es in einer Mitteilung heisst.
Bei der Apfelschorle-Attacke in Gossau ZH blieb Rickli unverletzt. Gemäss Strafbefehl verspürte sie lediglich einen Juckreiz im Auge. Der Angreifer rannte weg, konnte aber von der Polizei gestoppt werden. Bei der Verhaftung wurde ein Polizist in zivil verletzt.
Die Staatsanwaltschaft sprach den Angreifer wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Sachbeschädigung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig.
(sda / joe)