Ikea-Bschiss kommt Bülacher teuer zu stehen | ZüriToday
Urteil

Ikea-Bschiss kommt Bülacher teuer zu stehen

07.08.2023, 05:35 Uhr
· Online seit 06.08.2023, 21:19 Uhr
Einem Familienvater aus Bülach wurde vorgeworfen, er habe Ware im Wert von mehreren hundert Franken aus der Ikea-Filiale in Dietlikon mitnehmen, aber nicht bezahlen wollen. Der 40-Jährige wehrt sich gegen den Vorwurf des Diebstahls.
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Das Bezirksgericht Bülach verurteilte am Freitag einen 40-jährigen Familienvater wegen einfachen Diebstahls. Dem Mann wurde vorgeworfen, in der Ikea-Filiale in Dietlikon Waren auf seinem Wagen bewusst nicht gescannt zu haben.

Vollgepackte Wagen aber nicht alles eingescannt

Zwar hat der 40-Jährige Artikel auf den beiden vollgepackten Wagen an der Selfcheckout-Kasse gescannt und bezahlt zu haben, jedoch nur Waren im Wert von rund 250 Franken. Mit der Quittung der bezahlten Ware habe seine Partnerin die Schranke Richtung Ausgang geöffnet.

Die beiden wurden dann von dem Personal, dem das Verhalten der beiden aufgefallen war, angehalten.

Auf dem Wagen sollen sich aber auch noch zwei Schränke für je 229 Franken und zwei Matratzenschoner befunden haben. Das macht ein Betrag von über 600 Franken, der nicht gescannt und beglichen wurde, wie der «Tagesanzeiger» schreibt.

«Irrtum» wegen tiefen Preisen

Der Kosovare ist sich keiner Schuld bewusst: «Ich habe nichts falsch gemacht», meinte dieser vor Gericht. Dazu, wie es dazu gekommen sei, dass er für all die Waren nur so wenig Geld bezahlte, wollte der Mann nichts sagen.

Bei einer Befragung habe der Mann gesagt, er habe sich nicht geachtet, wie viel er bezahlt habe. Gemäss dem Verteidiger sei auch Zeitdruck ein Faktor gewesen. Dass der Betrag anscheinend nicht aufgefallen sei, meinte sein Verteidiger, dass tiefe Preise das «Markenzeichen der Ikea» seien.

Busse teurer als Einkauf

Die Verteidigung brachte an, dass der Mann den Kassenbereich noch gar nicht verlassen hatte und somit kein Diebstahl vorliege. Der Einzelrichter sah dies anders. «Das passiert einem nicht einfach so», lautete das Argument und er sei überzeugt davon, dass der Beschuldigte vorsätzlich gehandelt habe. «Beim Scannen muss man prüfen, ob man wirklich alles gescannt hat», so der Richter.

Das Gericht entschied gegen den Beschuldigten. Er verurteilte den 40-Jährigen zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 100 Franken und einer Busse von 900 Franken. Der Vollzug der Strafe wurde aufgeschoben, jedoch kommen noch die Kosten des Verfahrens hinzu. Das Urteil kann ans Obergericht weitergezogen werden.

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veröffentlicht: 6. August 2023 21:19
aktualisiert: 7. August 2023 05:35
Quelle: ZüriToday

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