Der Nohlhof von Hansueli Nohl und seiner Frau liegt im gleichnamigen Dorf Nohl, das am Rhein liegt und politisch gesehen zum Kanton Zürich gehört – die Strasse zu ihrem Haus jedoch zu Deutschland. Die Scheune und Lagerflächen liegen auf der nördlichen Seite dieses Weges und gehören deshalb zum deutschen Kreis Waldshut. Das Haus und die zugehörige Gastwirtschaft «Taverne» liegen südlich und stehen damit auf Schweizer Gebiet.
«Nohl ist ein Sonderfall im Kanton Zürich», stellte die NZZ bereits vor Jahren fest, wie der «Südkurier» schreibt. Das hätte auch so bleiben können, doch nun soll sich das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) in Bern gemeldet haben. Es findet, dass wenn Nohl seine Frucht in einer Scheune auf deutschem Staatsgebiet einlagere, dann müsse er dafür auch Zoll entrichten, sobald er sie in die Schweiz einführt.
Der 65-Jährige geht gelassen mit dem amtlichen Anliegen um und hofft nun auf die Berner Politik.
(joe)
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.