Gericht verurteilt Eritreer wegen Raub und Tätlichkeit – nicht wegen Vergewaltigung | ZüriToday
Zürich

Gericht verurteilt Eritreer wegen Raub und Tätlichkeit – nicht wegen Vergewaltigung

06.06.2023, 18:45 Uhr
· Online seit 06.06.2023, 18:43 Uhr
Im Rotlichtmillieu soll ein Eritreer mehrere Prostituierte misshandelt und ausgeraubt haben. Weil die Aussagen der Frauen nicht für eine Verurteilung reichen, verzichtete das Gericht auf härtere Strafen und Landesverweis.
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Das Bezirksgericht Zürich verurteilte am Dienstag einen heute 28-jährigen Eritreer wegen Raub, Diebstahl und Tätlichkeit im Zusammenhang mit Würgen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe.

Der im Zürcher Oberland wohnhafte Mann habe während der letzten Jahren drei Prostituierte in Kontaktbars angesprochen und sei mit ihnen aufs Zimmer verschwunden. Laut Anklageschrift kam es dort zu einvernehmlichem Verkehr, vorerst. Der Freier sei dann aber gewalttätig geworden und würgte die Frauen, wie «20 Minuten» berichtet. Er habe auch nicht aufgehört, als die Frauen darum gebeten hatten.

Leistung sei nicht gut gewesen

Anschliessend habe er den Frauen ihren Lohn, 50 und 100 Franken, gestohlen. In einem Fall soll er der Frau das ganze Portemonnaie mit tausend Franken geraubt haben. Zu einer der Frauen soll er gesagt haben, dass es mit ihr nicht gut gewesen sei und sein Geld zurückgefordert haben.

Eine der drei Frauen soll gleich zweimal von dem Beschuldigten misshandelt worden sein. Das erste Mal 2018 oder 2019 und Ende 2021 ein zweites Mal. Die beiden anderen Vorfälle haben sich laut Anklage ebenfalls  2021 zugetragen.

Der 2013 aus Eritrea geflüchtete Mann verweigerte am Dienstag die Aussage. Wie «20 Minuten» weiter schreibt, ist der Mann anerkannter Flüchtling, schloss eine Logistiklehre ab und arbeitet. Nachdem 2022 eine Prostituierte Anzeige bei der Polizei erstattet hatte, wurde er im Juni 2022 festgenommen und für drei Wochen inhaftiert.

Sieben Jahre Gefängnis und Landesverweis gefordert

Die Staatsanwältin forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Raubes und ausserdem Gefährdung des Lebens durch das Würgen. «Für die vier äusserst gewalttätigen Sexualdelikte soll der Eritreer für die maximale Dauer von 15 Jahren des Landes verwiesen werden», fügte die Anwältin an.

Die Anwältinnen der Prostituierten verlangten Schmerzensgeld. Ihre Mandantin fürchtete um ihr Leben, erklärte die eine und die zweite sagte, dass ihre Mandantin noch immer unter Alpträumen leide. Eine dritte Anwältin sprach von einem gezielten, hinterhältigen Vorgehen.

Freispruch wegen Solidarisierung

Der Verteidiger des Mannes hingegen plädierte auf Freispruch. Die Aussagen der drei Frauen seien widersprüchlich und weil sich die Frauen vom Arbeitsort her kannten, seien Gerüchte gestreut worden, so der Anwalt des Beschuldigten. «Die angeblichen Opfer haben sich gegenseitig hochgeschaukelt und sich miteinander solidarisiert», so der Verteidiger.

Eine der Frauen habe bei der ersten Einvernahme durch die Polizei nichts von einer sexuellen Misshandlung erwähnt, sagte der Verteidiger. Diese sei erst später bei der Staatsanwältin zur Sprache gekommen. Weil er berufstätig sei und gut verdiene, hätte sein Mandant auch keinen Grund gehabt, die Frauen auszurauben. Seine Forderung lautete daher Freispruch und 4000 Franken Genugtuung für die Untersuchungshaft.

Aussagen reichen nicht aus

Das Gericht kam zum Schluss, dass die Aussagen der Frauen nicht für eine vollumfängliche Verurteilung reichen, auch wenn einzelne Vorwürfe stattgefunden hätten. Auf einen Landesverweis verzichtet das Gericht, weil bei einem anerkannten Flüchtling ein Härtefall bestehe. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer 24-monatigen teilbedingten Freiheitsstrafe – sechs davon muss er absitzen. Freigesprochen hat es den Logistiker vom Vorwurf der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung.

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(roa)

veröffentlicht: 6. Juni 2023 18:43
aktualisiert: 6. Juni 2023 18:45
Quelle: ZüriToday

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