Illnau-Effretikon

Gericht erklärt Abstimmung über Abriss des Landihauses für nichtig

Linus Bauer, 14. März 2023, 16:13 Uhr
Das Baurekursgericht fällt einen Entscheid im Streit um das Landihaus in Illnau-Effretikon. Der Heimatschutz reichte Rekurs ein gegen einen Volksentscheid, der einen Abriss vorsah. Das Gericht heisst den Rekurs gut und spricht sich für einen Schutz des Landihauses aus.

Quelle: TeleZüri-Beitrag vom 18. Oktober 2022

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Im November 2020 sprach sich eine Mehrheit von 52,7 Prozent der Stimmbevölkerung von Illnau-Effretikon für eine Neugestaltung des Dorfplatzes aus. Konkret stimmte die Gemeinde dafür, das Landihaus an der Usterstrasse 23 mit Baujahr 1928 abzureissen. Der Zürcher Heimatschutz legte Rekurs gegen den Entscheid ein – und das mit Erfolg.

Schutzwürdigkeit wurde zu wenig thematisiert

Das Zürcher Baurekursgericht sprach sich für den Erhalt des Gebäudes aus und lädt den Stadtrat von Illnau-Effretikon dazu ein, das Landihaus unter Schutz zu stellen. Die Schutzwürdigkeit des alten Gebäudes sei höher zu gewichten als das öffentliche Interesse an der geplanten Neugestaltung des Dorfplatzes.

Weiter stellte das Gericht fest, dass in den Abstimmungsunterlagen die Schutzwürdigkeit des Gebäudes nicht klar genug erwähnt wurde. Deshalb waren «die Stimmbürger nicht in der Lage, das Interesse an der Neugestaltung des Dorfzentrums gegen das Interesse am Erhalt des Schutzobjektes abzuwägen».

«Die Stadt Illnau-Effretikon muss sich an das übergeordnete Recht von Bund und Kantonen halten», sagt Evelyne Noth vom Zürcher Heimatschutz auf Anfrage von ZüriToday. Dieses schreibe vor, dass die Stadt sich ein eigenes, möglichst objektives Bild von der Schutzwürdigkeit des Gebäudes bilden muss. In der Abstimmungszeitung sei die Bedeutung oder der Grad der Schutzwürdigkeit nicht thematisiert worden.

«Ein Dorfplatz ohne Landihaus ist nicht möglich»

Der Stadtrat von Illnau-Effretikon nimmt den Entscheid zur Kenntnis, heisst es in einer Medienmitteilung. Er werde die Begründung des Gerichts genau studieren und einen Weiterzug an die nächste Instanz prüfen.

Evelyne Noth vom Heimatschutz sagt, dass es noch andere Varianten der Dorfgestaltung gebe, bei der das Gebäude erhalten bleibe. Darauf verweist auch das Baurekursgericht. «Denn ein Dorfplatz ohne Landihaus ist nicht möglich», sagt Noth.

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Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 14. März 2023 22:01
aktualisiert: 14. März 2023 22:01