«Marsch fürs Läbe»

Gegendemonstranten erhalten erste Strafbefehle

23.07.2022, 21:15 Uhr
· Online seit 23.07.2022, 18:16 Uhr
Der Protest gegen den «Marsch fürs Läbe» im Jahr 2021 in Zürich Oerlikon hat ein rechtliches Nachspiel: Teilnehmende an der nicht bewilligten Demonstration haben erste Strafbefehle erhalten.

Quelle: CH Media Video Unit / TeleZüri - Beitrag vom 18.09.2021

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Im September 2021 organisierten Abtreibungsgegner zum wiederholten Male den «Marsch fürs Läbe». Daraufhin versammelten sich hunderte Gegendemonstranten. Weil deren Protestaktion jedoch unbewilligt war, drohen jetzt rechtliche Konsequenzen, wie die Plattform Barrikade.info am Samstag mitteilt.

Erste Bussen werden verteilt

An dem nicht bewilligten Gegenprotest hatten im September etwa 200 Personen teilgenommen. Bei Versammlung sammelte die Polizei sofort deren Personalien. Nun werden wohl auch die ersten Prozesse eröffnet und Bussen verteilt.

Bei Barrikade.info gibt man sich weiter kämpferisch. Die Strafbefehle seien ein Versuch des Staates, «einzuschüchtern» und dadurch zu erreichen, dass man sich "nicht mehr gegen die rechte und frauenfeindliche Hetze wehre».

Gegendemonstranten bleiben kämpferisch

Man wolle auch den für den 17. August 2022 bewilligten «Marsch fürs Läbe» mit einer Gegendemonstration empfangen, heisst es weiter. «Internationale und nationale Entwicklungen der letzten Monate – wie das Abtreibungsverbot in den USA und die Initiativen der SVP gegen das Abtreibungsrecht in der Schweiz – zeigen die Bedeutung dieses gemeinsamen Kampfes für die Selbstbestimmung klar auf.»

(baz)

veröffentlicht: 23. Juli 2022 18:16
aktualisiert: 23. Juli 2022 21:15
Quelle: ZüriToday

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